Listeners:
Top listeners:
AllgäuHIT
AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie
„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
Ist die Weihnachtszeit vorbei, steigen im Allgäu schon wieder viele Faschingsbälle. Damit auch Kinder und Jugendliche richtig feiern können, gibt es im Landkreis Unterallgäu extra Veranstaltungen für unter 16-Jährige. Diese sollten die Veranstalter schon jetzt vom Jugendamt genehmigen lassen. Darauf weist Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl hin.
}
Laut Jugendschutzgesetz dürfen unter 16-Jährige öffentliche Tanzveranstaltungen nur zusammen mit einem Erziehungsberechtigten besuchen, außer die Veranstaltung ist als Kinder- oder Teenagerball vom Jugendamt genehmigt. Dann können Kinder und Jugendliche ganz ohne Eltern Party machen. „Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen die Veranstaltungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen“, erklärt Veitenhansl.
Ein Genehmigungsformular gibt es beim Kreisjugendamt unter Telefon (08261) 995-242 oder im Internet unter www.unterallgaeu.de/jugendschutz Hier erhalten Eltern und Veranstalter auch weitere Informationen rund um das Thema Jugendschutz.
Geschrieben von: Redaktion