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Fasching: Kinder- und Teeniebälle jetzt schon genehmigen lassen

today15. Dezember 2022

Hintergrund
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Ist die Weihnachtszeit vorbei, steigen im Allgäu schon wieder viele Faschingsbälle. Damit auch Kinder und Jugendliche richtig feiern können, gibt es im Landkreis Unterallgäu extra Veranstaltungen für unter 16-Jährige. Diese sollten die Veranstalter schon jetzt vom Jugendamt genehmigen lassen. Darauf weist Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl hin.

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Laut Jugendschutzgesetz dürfen unter 16-Jährige öffentliche Tanzveranstaltungen nur zusammen mit einem Erziehungsberechtigten besuchen, außer die Veranstaltung ist als Kinder- oder Teenagerball vom Jugendamt genehmigt. Dann können Kinder und Jugendliche ganz ohne Eltern Party machen. „Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen die Veranstaltungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen“, erklärt Veitenhansl.

  • Es müssen vier volljährige Personen benannt sein, die die Kinder und Jugendlichen betreuen.
  • Das Programm muss kinder- und jugendgerecht sein. Dazu zählen zum Beispiel Spiele, Tanz und alkoholfreie Cocktails.
  • Ein Kinderball für Vier- bis Zwölfjährige darf maximal bis 18 Uhr dauern und es sollte kein Alkohol ausgeschenkt werden.
  • Teenager zwischen zwölf und 17 Jahren können dank Ausnahmegenehmigung länger feiern – die Zwölf- und Dreizehnjährigen bis 22 Uhr, ab 14 Jahren sogar bis 24 Uhr.

Ein Genehmigungsformular gibt es beim Kreisjugendamt unter Telefon (08261) 995-242 oder im Internet unter www.unterallgaeu.de/jugendschutz Hier erhalten Eltern und Veranstalter auch weitere Informationen rund um das Thema Jugendschutz.

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Geschrieben von: Redaktion

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