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Zum wiederholten Mal in diesem Jahr führte die Kriminalpolizeiinspektion Memmingen am Dienstag zeitgleich zehn Durchsuchungsbeschlüsse hinsichtlich des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie aus. Dabei stellten sie Endgeräte und Datenträger sicher. Zudem beschlagnahmten die Beamten zwei Waffen.
Nach entsprechenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Memmingen in enger Zusammenarbeit mit dem für Sexualdelikte zuständigen Fachkommissariat der Memminger Kriminalpolizei wegen des Besitzes und/oder der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie vollzogen die Einsatzkräfte heute in den frühen Morgenstunden mit Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei Königsbrunn insgesamt neun Durchsuchungsbeschlüsse in den Landkreisen Günzburg und Unterallgäu sowie der Kreisfreien Stadt Memmingen. Bei den Beschuldigten handelte es sich zur Tatzeit um männliche Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene im Alter zwischen 14 und 43 Jahren, aber auch zwei weibliche Jugendliche im Alter von 15 Jahren.
Insgesamt beschlagnahmten die rund 50 Einsatzkräfte 13 Smartphones sowie 5 Laptops und weitere Speichermedien, welche nun entsprechend ausgewertet werden. In einem Fall fanden die Beamten in der Wohnung eines 29-jährigen Beschuldigten eine Panzerfaust sowie ein Maschinengewehr MG42 und stellten die Waffen sicher. Inwieweit die Kriegswaffen wie vom Eigentümer angegeben tatsächlich unbrauchbar gemacht wurden, prüfen die Ermittler nun zeitnah über die Vorstellung bei einem Waffensachverständigen des Landeskriminalamtes.
Anlass der sehr umfangreichen Ermittlungen waren jeweils kinderpornografische Video- oder Bilddateien, die in Chat-Gruppen online verbreitet wurden.
Im Fall von Kinderpornografie stellt bereits der Besitz eines solchen Bildes oder Videos einen Straftatbestand darf. Diesen Auswirkungen sind sich insbesondere Jugendliche im Umgang mit sozialen Medien oft nicht bewusst, weshalb die Durchsuchungsaktion neben der im Vordergrund stehenden Aufklärung und Ermittlung eines möglichen strafbaren Besitzes oder Verbreitens kinder- und jugendpornografischer Schriften jedenfalls auch mit einer präventiven Signalwirkung auf die jetzt Beschuldigten und deren Umfeld verbunden ist. Denn auch das automatisierte Herunterladen von derartigen Bild- oder Videodateien über die sozialen Medien wie zum Beispiel WhatsApp, Instagram, Twitter oder Signal auf Endgeräte kann im weiteren Verlauf bereits den Straftatbestand des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie erfüllen!
Hier gilt: null Toleranz, es wird immer ermittelt!
Die Ermittlungsbehörden können das Hoch- oder Herunterladen von kinder- und jugendpornografischen Bildern oder Videos im Internet nachvollziehen. Stellen die Beamten dann im Rahmen von Durchsuchungsbeschlüssen Endgeräte mit entsprechenden Inhalten fest, unterliegen die Handys, Tablets und Computer regelmäßig der Einziehung. Die Betroffenen erhalten dadurch ihre Geräte nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr zurück.
Die Kripo gibt Hinweise für den Fall, dass man selbst ungewollt ein verbotenes Pornobild zugeschickt bekommen hat:
Kindern werden heutzutage immer früher Smartphones zur Verfügung gestellt – selbst unter 10-Jährige sind als Nutzerinnen und Nutzer keine Seltenheit mehr. Dabei werden auch die bekannten Messenger-Dienste genutzt, häufig auch als „Klassen-Chats“. Auf diesem Weg finden unter anderem auch problematische und verbotene Inhalte (Video- und Audiodateien, Bilder oder Text) problemlos und ungefiltert den Zugang zu Kindern und Jugendlichen. Oft werden diese Inhalte ohne Bewertung weiterversendet.
Ziel des Projekts „Dein Smartphone Deine Entscheidung“ ist es, die Schüler über die strafrechtlichen Aspekte zu informieren und die daraus resultierenden möglichen Folgen zu erläutern.
Nicht nur die Kinder und Jugendlichen werden im Rahmen des Projekts informiert, sondern auch insbesondere die Eltern. Diese übernehmen einen wichtigen Erziehungsauftrag bei der Entwicklung der Medienkompetenz ihrer Kinder.
Bei Fragen zum Projekt wenden Sie sich bitte an das
BLKA – SG 513
Zentralstelle für Verhaltensorientierte Prävention in Bayern
Telefon 089 / 1212 – 1513
Geschrieben von: Redaktion