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Gleich zwei Fußgänger sind der Polizei in Bad Wörishofen gemeldet worden, die am Wochenende verletzt wurden. Eine 62-Jährige ist von einem Fahrradfahrer umgestoßen worden, der sich nicht weiter um die Frage gekümmert hat. Die Frau erlitt einen Armbruch. Außerdem ist ein 81-Jähriger von einem Auto touchiert worden, er ist leicht verletzt worden.
Fahrradfahrer erfasst Fußgängerin
Bereits am Freitag, 11.03.22 in der Zeit zwischen 16:30 und 17:00 Uhr ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei welchem eine 62-jährige Fußgängerin verletzt wurde. Die Frau kontaktierte erst am nächsten Tag die Polizei, um den Unfall nachträglich zu melden.
Demnach wollte die Frau, welche eine Einkaufstasche mit sich führte, an einem Zebrastreifen die Hauptstraße überqueren. Da sie kein Fahrzeug kommen sah, trat sie auf die Fahrbahn. Plötzlich näherte sich von links ein Fahrradfahrer, welcher die Frau berührte. Die Fußgängerin stürzte darauf zu Boden. Da sie zunächst keine Schmerzen verspürte, stand sie auf, ging zu ihrem Pkw und fuhr nach Hause. Der Fahrradfahrer welcher den Zusammenstoß verursacht hat, ist, ohne anzuhalten und sich um die Geschädigte zu kümmern, weitergefahren. Zudem hätte er der Frau die sichere Überquerung des Fußgängerüberwegs gewähren und sogar vor dem Zebrastreifen anhalten müssen.
Am späteren Abend begab sich die Geschädigte wegen Schmerzen in ein Krankenhaus. Dort wurde ein gebrochener Unterarm diagnostiziert. Die Geschädigte Frau aus Bad Wörishofen konnte weder das Fahrrad noch den männlichen Fahrer beschreiben. Die Polizei Bad Wörishofen bittet daher um sachdienliche Hinweise.
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Auto touchiert Fußgänger
Am Samstagvormittag kam es in der Bürgermeister-Möckel-Straße zu einem Verkehrsunfall mit leichtem Personenschaden. Eine 54-jährige Pkw-Lenkerin übersah beim Rückwärtsfahren aus ihrer Grundstückseinfahrt, einen hinter ihr befindlichen 81-jährigen Fußgänger.
Sie touchierte diesen, wodurch dieser zu Boden stürzte. Hierbei verletzte er sich leicht. Eine sofortige ärztliche Behandlung war glücklicherweise nicht von Nöten. Es entstand zudem nur geringer Sachschaden. Die Pkw-Lenkerin muss sich nun jedoch wegen fahrlässigen Körperverletzung verantworten.
Geschrieben von: Redaktion