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Politik

­Schutzstatus des Wolfes abgesenkt – Agrarministerin Kaniber fordert weitere Anstrengungen

today7. März 2025 21

Hintergrund
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München – Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber zeigt sich erfreut über das heutige Inkrafttreten der Schutzstatusabsenkung des Wolfes in der Berner Konvention. „Heute haben wir eine weitere wichtige Hürde in Richtung eines aktiven Bestandsmanagements beim Wolf genommen. Endlich ist der Weg frei, um den Schutzstatus des Wolfes auch in den europäischen Regeln abzusenken,“ erklärt Kaniber.

Symbolbild Wolf / Foto: Pixabay

Für ein aktives Bestandsmanagement beim Wolf bedarf es aber nach Ansicht der Ministerin noch weiterer Anstrengungen: „Geduld und Hartnäckigkeit zahlen sich aus. Ich warte nun gespannt auf den Vorschlag der Kommission, den Schutzstatus in der FFH-Richtlinie abzusenken. Von der geschäftsführenden Bundesregierung erwarte ich, dass sie die Absenkung des Schutzstatus unterstützt“, verdeutlicht Kaniber. Und weiter: „Wir sind es den Weidetierhaltern schuldig, zum Schutz ihrer Tiere schnell voranzukommen. Das Tempo darf nicht nachlassen. Dazu gehört auch, für ganz Deutschland den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes festzustellen. Damit kommen wir dann auch an den Punkt, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen.“

Das „Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“ – kurz Berner Konvention – ist ein 1979 verabschiedeter völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz europäischer, wildlebender Tiere und Pflanzen. Beigetreten sind unter anderem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). In seiner Sitzung am 03.12.2024 hat der Ständige Ausschuss der Berner Konvention den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gesenkt.

Zum 07.03.2025 endete die Frist, in der ein Drittel der Vertragsstaaten der Berner Konvention die Schutzstatusabsenkung hätten zu Fall bringen können.

Damit ist der Weg für eine Anpassung des Schutzstatus in der die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (sogenannte FFH-Richtlinie) auf EU-Ebene frei. Nach dem Abschluss des EU-Gesetzgebungsverfahrens ist es nun an den Mitgliedstaaten, das nationale Recht entsprechend anzupassen.

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Geschrieben von: Uschi Binkert

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