Bei einer Schleierfahndung rund um den Allgäu Airport Memmingen stießen Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen auf mehrere Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz sowie gegen die Straßenverkehrsordnung. In einer der Kontrollen wurden zwei georgische Staatsbürger aufgegriffen, die sich illegal in Deutschland aufhielten.
Die 26-jährige Georgierin und ihr 30-jähriger Begleiter reisten mit ihrem Auto von Frankreich nach Deutschland, ohne die erforderlichen georgischen Reisepässe und Aufenthaltstitel bei sich zu haben. Zudem hatten sie ihre französischen Aufenthaltserlaubnisse in Frankreich gelassen, die bereits abgelaufen waren und somit nicht mehr für den Schengen-Raum gültig waren. Beide mussten sich nun einem Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz stellen und wurden aufgefordert, das Gebiet der Schengen-Staaten innerhalb einer festgelegten Frist zu verlassen.
Doch auch im Bereich der Straßenverkehrsordnung gab es Verfehlungen. Bei einem 26-jährigen Autofahrer stellte sich heraus, dass ihm im vergangenen Jahr die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Dennoch fuhr er ohne gültige Fahrerlaubnis mit dem Auto. Die Beamten leiteten gegen den Mann ein Strafverfahren ein und sicherten den Fahrzeugschlüssel, um die Weiterfahrt zu verhindern.
Zusätzlich fanden die Beamten bei der Kontrolle eines 33-jährigen Mannes in dessen Geldbeutel Amfetamin. Auch dieser wurde in ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verwickelt, und das Rauschgift wurde beschlagnahmt.
Die Grenzpolizeiinspektion Memmingen setzt ihre Ermittlungen fort und weist darauf hin, dass die Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben können.