Neue Regeln bei der Einstufung in Pflegegrade und Änderungen bei der Finanzierung von Pflegehilfsmitteln könnten ab Januar 2027 Auswirkungen auf Betroffene haben. Der Pflegestützpunkt Ostallgäu empfiehlt, sich frühzeitig zu informieren und bestehende Verträge zu überprüfen.
Im Zuge der geplanten Pflegereform könnten sich zum 1. Januar 2027 wichtige Leistungen der Pflegeversicherung verändern. Noch sind die Vorhaben nicht endgültig beschlossen. Dennoch möchte der Pflegestützpunkt Ostallgäu Pflegebedürftige und deren Angehörige rechtzeitig auf mögliche Neuerungen vorbereiten.
Konkret geht es um höhere Anforderungen bei der Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3. Künftig könnten dafür mehr Punkte bei der Begutachtung notwendig sein. Für bereits anerkannte Pflegegrade ist ein Bestandsschutz vorgesehen. Die Anforderungen für Pflegegrad 4 und 5 sollen unverändert bleiben.
Eine weitere geplante Änderung betrifft Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Die bisherige monatliche Kostenübernahme von bis zu 42 Euro soll als eigenständige Leistung entfallen. Stattdessen sollen die Ausgaben künftig über ein neues Entlastungsbudget finanziert werden.
Bestehende Lieferverträge überprüfen
Der Pflegestützpunkt rät Betroffenen, laufende Verträge für Pflegehilfsmittel vorsorglich zu prüfen. Insbesondere sollte geklärt werden, ob trotz eines möglichen Wegfalls der gesetzlichen Kostenübernahme weiterhin private Zahlungsverpflichtungen bestehen. Auch Kündigungs- und Anpassungsmöglichkeiten sollten mit dem Anbieter besprochen werden.
Die endgültigen Beratungen im Bundestag und Bundesrat sind für Dezember vorgesehen. Bis dahin können sich die geplanten Regelungen noch verändern.
Der Pflegestützpunkt Ostallgäu bietet eine kostenlose und unabhängige Beratung rund um Pflege und Unterstützungsleistungen an. Erreichbar ist das Team unter 08342 911-511 oder per E-Mail an pflegestuetzpunkt@lra-oal.bayern.de. Weitere Informationen gibt es unter www.sozialportal-ostallgaeu.de/pflegestuetzpunkt.
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