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Der BUND Naturschutz (BN) hat im laufenden Verfahren gegen die geplante Biberabschussgenehmigung im Oberallgäu Klage erhoben und eine Stellungnahme abgegeben. Hintergrund ist die Absicht des Landratsamts Oberallgäu, eine pauschale Abschussgenehmigung für Biber entlang von Straßen und Bahnlinien zu erlassen. Diese Maßnahme war bereits im September 2024 in einer Allgemeinverfügung erlassen worden und wurde nach einem Eilantrag des BN vom Verwaltungsgericht Augsburg gestoppt. Nun plant das Landratsamt eine erneute Erlassung der Verfügung, die inhaltlich mit der ursprünglichen weitestgehend übereinstimmt.
Die Biber-Allgemeinverfügung erstreckt sich auf einen Bereich von 30 Metern entlang von rund 620 Kilometern Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie Bahnlinien. Diese Fläche umfasst etwa 3.720 Hektar und betrifft mehr als 1.000 Gewässerabschnitte. Der europarechtlich streng geschützte Biber ist auf Gewässer als Lebensraum angewiesen, was die von der Verfügung betroffenen Flächen besonders problematisch macht.
Dr. Christine Margraf, stellvertretende Landesbeauftragte des BN, kritisiert die Maßnahme als „übers Ziel hinausgeschossen“ und erklärt, dass diese den Erfolg des seit Jahrzehnten praktizierten Bibermanagements in Bayern untergrabe. „In Zeiten der Klimakrise sind Biber wichtiger denn je. Sie tragen zur Hochwasservorsorge bei und dienen als natürliche Wasserreservoire in Trockenperioden. Gleichzeitig fördern sie die Artenvielfalt,“ so Margraf.
Gerhard Schwab, Biberbeauftragter des BN für Südbayern, weist darauf hin, dass die Allgemeinverfügung die Lebensweise des Bibers nicht berücksichtigt. „Mit über 1.000 möglichen Abschussstellen könnte man ganze Täler biberfrei schießen. Dabei gibt es bereits erprobte Lösungen, um Biberprobleme auch ohne Abschüsse zu bewältigen.“
Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin, der den BN im Verfahren vertritt, betont die rechtliche Unhaltbarkeit der Verfügung. „Für streng geschützte Arten wie den Biber ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass vor der Erlassung einer pauschalen Abschussgenehmigung alle anderen Alternativen geprüft werden. Dies wurde hier nicht ausreichend getan.“
Die Geschäftsführerin der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, Julia Wehnert, äußert ihre Enttäuschung darüber, dass das Landratsamt erneut denselben Erlass vorlegen möchte, nachdem das Verwaltungsgericht Augsburg die ursprüngliche Verfügung gestoppt hatte. „In der Vergangenheit wurden Biberprobleme immer im Einzelfall und unter Berücksichtigung sachgerechter Lösungen behandelt. Es ist bedauerlich, dass dieser Weg nun nicht weiterverfolgt wird.“
Der BUND Naturschutz setzt sich auch weiterhin für eine sachgerechte Lösung ein und fordert, dass der Biber in Bayern langfristig und nachhaltig geschützt wird.
Geschrieben von: Bernd Krause
Abschuss Biber Bund Naturschutz Klage oberallgäu