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Polizei

Waal: Betrunkener randaliert in seiner Wohnung und geht Polizei an

today2. Oktober 2022 10

Hintergrund
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Am Samstagabend hat ein betrunkener Mann in seiner Wohnung in Waal derart randaliert, dass die Polizei gerufen wurde. Bei Eintreffen der Beamten war der Mann mit seinem Auto bereits davon gefahren. Als er später zurückkam stellen die Polizisten bei ihm einen Promillewert von rund 2,4 Promille fest. Da sich der Mann sehr aggressiv verhielt, musste er letztlich in eine psychatrische Klinik eingewiesen werden.

Am späten Samstagabend randalierte ein 35-jähriger Mann offensichtlich volltrunken in seiner Wohnung in Waal und verwüstete dabei einen Großteil des Mobiliars. Als die Streife der Buchloer Polizei eintraf, hatte sich der Mann bereits mit seinem Auto entfernt. Fahndungsmaßnahmen nach dem Mann und seinem Auto blieben zunächst ohne Erfolg.

Bei der Aufnahme in der Wohnung wurde ein erheblicher Sachschaden am Mobiliar festgestellt. Verletzt hatte der Mann zunächst niemanden.

Kurz nach Mitternacht kam der Mann mit seinem Auto zurück zu seiner Wohnung. Dort konnte er von der Polizeistreife gestellt werden. Ein Vortest mit dem Alkomaten ergab einen Wert von rund 2,4 Promille. Daraufhin wurde bei dem Mann eine Blutentnahme angeordnet.

Der 35-jährige Waaler hatte sich offensichtlich noch nicht beruhigt und war weiterhin hoch aggressiv. Bei der Durchführung der Blutentnahme wehrte er sich gegen die Maßnahme, sodass er fixiert werden musste. Dabei biss er einem Polizeibeamten in den Oberarm und verletzte ihn dadurch leicht. Zudem beleidigte er die Polizeibeamten mehrfach. Da der Mann auch weiterhin nicht zu beruhigen war und er sich offensichtlich, in Kombination mit seiner Alkoholisierung, in einer psychischen Ausnahmesituation befand, musste er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden.

Während der Sachverhaltsaufnahme wurde noch festgestellt, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ihn erwarten nun gleich mehrere Strafanzeigen unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis. 

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Geschrieben von: Redaktion

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