Im Landkreis Ostallgäu ist es zu einem Vorfall mit einem Biber gekommen, der für Aufsehen sorgt. Ende Januar fanden Spaziergänger in einem Waldstück bei einem Bachlauf nördlich von Wenglingen einen Biber in einer Drahtgitterlebendfalle, der leider bereits verendet war.
Nachdem die Spaziergänger ein Foto von dem Vorfall gemacht und dies dem zuständigen Jäger gemeldet hatten, stellte sich heraus, dass für den Jagdbezirk keine Ausnahmegenehmigung für den Fang eines Bibers existierte. Die Polizei Marktoberdorf hat daraufhin Ermittlungen aufgenommen und festgestellt, dass auch keine artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen für den gesamten Bereich erteilt wurden.
Der Täter, der die Falle illegal aufgestellt hatte, konnte bisher nicht ermittelt werden, da er diese samt dem verendet aufgefundenen Biber vor dem Eintreffen von Jäger und Polizei entfernt hatte. Die Polizei ruft daher die Bevölkerung zur Mithilfe auf und bittet um Hinweise, die zur Identifizierung des Täters führen könnten.
Der Vorfall stellt einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, das Tierschutzgesetz sowie das Jagdgesetz dar. Es wird mit Konsequenzen für den Verantwortlichen gerechnet, sobald dieser ermittelt werden kann.
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