AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Panorama

Ostallgäu: Landratsamt tauscht sich mit BBV aus

today10. Februar 2025 26

Hintergrund
share close
AD

Landrätin Maria Rita Zinnecker und Mitarbeiter des Landratsamtes haben sich mit der Vorstandschaft des Bayerischen Bauernverbands Ostallgäu (BBV) über aktuelle Landwirtschaftsthemen ausgetauscht. „Die Anliegen der Landwirtschaft sind uns sehr wichtig“, betonte Zinnecker. „Das gilt für uns als Behörde, aber auch für mich ganz persönlich. Wir haben daher immer ein offenes Ohr für die Belange unserer Landwirte. In dem Gespräch konnten wir im konstruktiven Austausch zu aktuellen Themen informieren, zahlreiche Anregungen aufnehmen und viele Fragen klären.“

Foto: Landratsamt Ostallgäu/Thomas Brandl

Ein zentrales Thema des Austauschs war das aktuelle Tierseuchengeschehen, insbesondere die Maul- und Klauenseuche (MKS). Landratsamt und BBV waren sich einig, dass ein Ausbruch der MKS in einer der viehstärksten Regionen Deutschlands schwerwiegende Folgen hätte. Das Landratsamt hat daher den Arbeitsstab Tierseuchen einberufen, um die betroffenen Kräfte zu bündeln. Auch Rinder-Tuberkulose und die Blauzungenkrankheit wurden thematisiert, da sie die Vermarktung von Tieren stark beeinträchtigen könnten.

Beim Thema Wolf stellte der BBV Fragen zur Bejagung. Das Landratsamt stellte klar, dass der Wolf aktuell nicht dem Jagdrecht unterliegt. Sollte der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen werden, lägen dem Landratsamt keine offiziellen Informationen vor, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wolfsabschuss möglich wäre. Jagdbare Tiere würden typischerweise vom Revierinhaber aufgrund eigener Entscheidung bejagt. Eine Bejagung des Wolfes würde damit dem Jäger und seiner jagdlichen Kompetenz obliegen.

Um einen Wolf zu entnehmen, sei vielmehr eine Abfanggenehmigung nötig. Die Zuständigkeit für Abfanggenehmigungen liegt seit dem 1. November 2024 bei den Unteren Naturschutzbehörden. Zulässig sei eine Entnahme unter den Voraussetzungen, dass keine zumutbaren Alternativen bestehen, sich der Erhaltungszustand der Population nicht verschlechtert und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert wird.

Die bereits seit 2014 bestehende Allgemeinverfügung für das Bibermanagement im Ostallgäu wurde vom BBV begrüßt.

Zusätzlich erhielten die Landwirtschaftsvertreter Informationen zu baurechtlichen Verfahren. Sollte es zu Verzögerungen bei Baugenehmigungen kommen, läge das laut Landratsamt meist an unvollständigen oder fehlenden Antragsunterlagen. Zudem hätten die Gemeinden zwei Monate Zeit, um über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Hinzu käme, dass teilweise eine Vielzahl an Trägern öffentlicher Belange zu beteiligen wären.

Abschließend wies Zinnecker auf die Vielzahl von Maßnahmen und Initiativen für die Landwirtschaft hin, die der Landkreis erfolgreich voranbringe – angefangen von der Bildung in der landkreiseigenen Landwirtschafts- und Technikerschule im Grünen Zentrum, über Vermarktungsinitiativen für regionale Lebensmittel und den Ausbau von Wertschöpfungsketten im Rahmen der Öko-Modellregion bis hin zu Moorprojekten und Vertragsnaturschutz auf benachteiligten Flächen mit den Landwirten. Außerdem lege der Landkreis jährlich einen Kreuzkrautfonds für die Landwirtschaft auf.

AD

Geschrieben von: Bernd Krause

Rate it
AD
AD
AD
AD
0%