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Rathaus

Kaufbeuren ändert Hebesätze für Gewerbesteuer und Grundsteuer B

today12. April 2024

Hintergrund
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Der Stadtrat von Kaufbeuren hat in seiner Sitzung im März 2024 den Haushalt für das Jahr 2024 verabschiedet. Vor dieser Beschlussfassung wurden die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B rückwirkend zum 01.01.2024 angepasst. Diese Änderungen wurden notwendig, da die Hebesätze zuletzt im Jahr 1992 aktualisiert worden waren.

Anpassung der Gewerbesteuer: Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde von 330 v. H. auf 353 v. H. erhöht. Dies entspricht dem durchschnittlichen Hebesatz der kreisfreien Städte im Jahr 2023 und ist notwendig, um einen Antrag auf Gewährung von Bedarfszuweisungen nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz zu stellen. Dies führt zu einer Steigerung der Steuerschuld der Gewerbetreibenden um etwa 7 % und voraussichtlichen Mehrerträgen von rund 1,4 Mio. Euro im städtischen Haushalt für das Jahr 2024.

Anpassung der Grundsteuer B: Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde von 385 v. H. auf 430 v. H. erhöht, entsprechend dem durchschnittlichen Hebesatz der kreisfreien Städte im Jahr 2023. Dies führt zu einer Erhöhung der Steuerschuld der Grundstückseigentümer um etwa 11,7 % und voraussichtlichen Mehrerträgen von rund 0,7 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2024.

Die Änderung der Hebesätze ist ein Ergebnis eines mehrstufigen Beratungsprozesses, der aufgrund der finanziellen Herausforderungen notwendig wurde. Die Entscheidung folgte auf starke Kürzungen im Aufwandsbereich und bei den Investitionen. Die Anpassung der Hebesätze nach 32 Jahren ist daher bedauerlich, aber unvermeidlich.

Die Änderungsbescheide für die Gewerbesteuer werden voraussichtlich am Freitag, den 12.04.2024, versendet, während die Versendung der Änderungsbescheide für die Grundsteuer B für Mai 2024 geplant ist. Diese Termine wurden bewusst gewählt, um ausreichend Personalkapazitäten für eventuelle Rückfragen sicherzustellen.

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Geschrieben von: Redaktion

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