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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Am vergangenen Wochenende konnte die Polizei Pfronten zwei Wildcamper im Landschaftsschutzgebiet um den Kögelweiher und Grüntensee feststellen. Die Personalien der Camper wurden erhoben, sie werden nun wegen Verstößen gegen das Naturschutzgesetz angezeigt und müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.
Die Polizei Pfronten weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Gebiete außerhalb geschlossener Ortschaften im südlichen Ostallgäu zu einem Großteil Landschaftsschutzgebiete sind. Dort ist das Campieren und Übernachten außerhalb von gesondert ausgewiesenen Campingplätzen untersagt, um der durch den extremen Tourismus leidenden Fauna und Flora zumindest nachts Gelegenheit zur Erholung zu bieten. Das Landratsamt Ostallgäu bietet im Internet eine interaktive Karte an, auf der alle entsprechenden Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete ausgewiesen sind. Die Camper erwarten nun jeweils eine Anzeige nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz.
(PSt Pfronten)
Geschrieben von: Redaktion