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Nach der Sichtung eines Wolfes in der Füssener Innenstadt haben sich Landratsamt, Polizei und Jagdbehörde über das weitere Vorgehen abgestimmt. Der Wolf habe sich laut Einschätzung der Beteiligten unauffällig verhalten und sei geflohen. Eine Bejagung im Stadtgebiet ist derzeit ausgeschlossen. Bei weiteren Sichtungen sollen diese sofort gemeldet werden.

Nach der Sichtung eines Wolfes in der Füssener Innenstadt haben sich am Landratsamt die zuständigen Stellen zum weiteren Vorgehen abgestimmt. Auf Initiative von Landrat Bernd Stapfner kamen Vertreter der Unteren Jagdbehörde, der Polizeiinspektion Füssen sowie Jagdpächter Christian Antes zusammen.
Ziel des Gesprächs war eine koordinierte Vorgehensweise für den Fall weiterer Sichtungen oder einer möglichen Verschärfung der Lage. Nach Einschätzung der Beteiligten habe der Wolf bei der Sichtung ein normales Fluchtverhalten gezeigt und sei nicht aggressiv gewesen. Eine unmittelbare Gefahr für Menschen habe demnach nicht bestanden.
Einigkeit bestand darin, dass in einem innerstädtischen Bereich aktuell keine Bejagung möglich ist. Der Einsatz von Schusswaffen sei dort aufgrund möglicher Gefahren für die Bevölkerung nicht vertretbar. Stattdessen soll bei erneuten Sichtungen umgehend die Polizei oder das Landratsamt informiert werden, möglichst mit Bildmaterial.
Solange sich ein Wolf im Stadtgebiet aufhalte, liege die Zuständigkeit für Maßnahmen bei der Polizei und der örtlichen Sicherheitsbehörde. Diese sollen im Ernstfall schnell und abgestimmt reagieren können.
Landrat Stapfner betonte, dass der Schutz der Bevölkerung oberste Priorität habe, man aber gleichzeitig sensibel mit dem Thema Wolf als geschützter Tierart umgehe. Auch die Stadt Füssen sieht die Situation als ernst an und begrüßt die enge Abstimmung der beteiligten Stellen. Die Polizei bleibt nach eigenen Angaben weiterhin rund um die Uhr ansprechbar.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu behörden Bejagung Füssen Wolf