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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Am 16.11.2025 kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen Passagiere im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Pristina (Kosovo). Dabei stellten sie einen 40-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen fest, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Hausfriedensbruchs vorlag. Der in Deutschland lebende Mann konnte seine Verhaftung abwenden, indem er den geforderten Betrag von knapp 2.000 Euro vor Ort beglich.
Kurz zuvor war ein 38-jähriger Rumäne mit einem Flug aus Cluj-Napoca (Rumänien) in Memmingen gelandet. Auch gegen ihn bestand ein Vollstreckungshaftbefehl – in seinem Fall aufgrund früherer Diebstahlsdelikte. Da der Mann die geforderte Summe von rund 2.500 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er verhaftet und muss nun seine Reststrafe in einer Justizvollzugsanstalt antreten. (GPI Memmingen)
Geschrieben von: pk
Hausfriedensbruch Justizvollzugsanstalt Memmingerberg Vollstreckungshaftbefehl