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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Am vergangenen Sonntag wurde ein 26-jähriger Albaner bei seiner Einreise aus Tirana (Albanien) durch Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Einreisevoraussetzungen stellten die Beamten fest, dass der Mann bereits im vergangenen Jahr unerlaubt in Deutschland gearbeitet hatte – ohne das notwendige Visum oder eine Arbeitserlaubnis.
Der 26-Jährige hatte offenbar erneut die Absicht, nach Deutschland einzureisen, um dort wieder eine unerlaubte Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Aufgrund dieser Erkenntnisse verweigerten die Grenzbeamten ihm die Einreise und untersagten ihm den Aufenthalt in Deutschland.
Zudem wurde gegen den Mann ein Strafverfahren wegen der illegalen Beschäftigung eingeleitet. Im Rahmen des Verfahrens musste der Albaner eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich hinterlegen. Anschließend musste er seinen Rückflug in sein Heimatland antreten.
Die Grenzpolizei weist darauf hin, dass solche illegalen Tätigkeiten schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben können und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um den Aufenthalt von Personen ohne gültige Arbeitserlaubnis zu verhindern.
Geschrieben von: Bernd Krause
Fälschung von Dokumenten Kontrolle Polizei Urkundenfälschung