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Die Grenzpolizeiinspektion Memmingen hat am 18. November drei Personen die Einreise nach Deutschland verweigert.

Gegen einen 28-jährigen Georgier lag eine im gesamten Schengenraum gültige Einreiseverweigerung der französischen Behörden vor. Der Mann hatte dort in der Vergangenheit massiv gegen Aufenthaltsbestimmungen verstoßen. Er wird noch heute in sein Heimatland zurückgewiesen.
Ähnlich erging es einem 33-jährigen Albaner, der am Dienstag aus Tirana kommend am Flughafen Memmingen gelandet war. Er wollte im Bundesgebiet ohne die erforderliche Genehmigung einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Darüber hinaus wurde einer 26-jährigen Armenierin die Einreise verweigert. Bei der Einreisebefragung stellte sich heraus, dass sie bei der Beantragung ihres französischen Visums falsche Angaben gemacht hatte. Die Grenzpolizei annullierte das Visum und weist die Frau mit dem nächsten Flug nach Jerewan zurück. Gegen sie wurde zudem ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Außerdem verhängten die Behörden ein mehrjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Geschrieben von: Bernd Krause
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