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Am vergangenen Montag kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen bei der Ausreise nach Chisinau (Moldau) einen moldauischen Staatsbürger, der gegen die Bestimmungen seines zulässigen Aufenthalts im Schengen-Raum verstoßen hatte.

Als Tourist hätte er sich grundsätzlich maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum, und damit auch in Deutschland, aufhalten dürfen. Bei den Ermittlungen stellten die Beamten jedoch fest, dass der Mann bereits bei seiner Einreise die Absicht hatte, länger zu bleiben als erlaubt.
In der Folge überschritt er seinen zulässigen Aufenthalt um 85 Tage. Aufgrund dieses Verstoßes wurden gegen ihn Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz wegen illegalen Aufenthalts und unerlaubter Einreise eingeleitet. Der Betroffene musste im Rahmen der weiteren Maßnahmen eine Sicherheitsleistung in Höhe eines dreistelligen Betrags hinterlegen.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu Aufenthalt Grenzpolizei Kontrolle