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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Im Verfahren gegen Denis G. und Angelina A., denen vorgeworfen wird, die 16 Jahre alte Hannah W. am Flughafen Memmingerberg getötet zu haben, hat das Gericht in der Verhandlung am 15. September die Öffentlichkeit für den weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeschlossen.
Die Verteidiger der jugendlichen Angeklagten haben den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Das Gesetz sieht diese Möglichkeit für einzelne Verfahrensabschnitte, aber auch für die gesamte Verhandlung vor. Dies gilt insbesondere bei jugendlichen Angeklagten. Grundsätzlich ist bei diesen die Hauptverhandlung ohnehin nicht öffentlich, etwas anderes gilt aber dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Erwachsener mit angeklagt ist.
Die Verteidiger haben unter anderem mit der schlechten psychischen Verfassung der Angeklagten argumentiert. Nach Anhörung eines psychiatrischen Sachverständigen im Termin und der Verlesung der Stellungnahme der Psychologin der Justizvollzugsanstalt gab die Kammer dem Antrag, nach einer umfassenden Gesamtwürdigung der Situation, statt. Auch die Staatsanwaltschaft, die Verteidiger des Mitangeklagten und die Nebenklagevertreterin traten dem Antrag nicht entgegen.
Damit ist die Öffentlichkeit für den weiteren Verlauf des Verfahrens, bis zu dessen Abschluss, also auch bei den Plädoyers und der Urteilsverkündung, ausgeschlossen.
Geschrieben von: Redaktion