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Beamte der Grenzpolizei Memmingen stießen im Rahmen einer Schleierfahndungskontrolle im Terminal des Flughafens Memmingen auf einen 34-jährigen rumänischen Staatsbürger. Der Mann hielt sich dort auf, um einen aus Cluj-Napoca eingereisten Fluggast abzuholen.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Rumäne mit einem Pkw zum Flughafen gefahren war, für den aktuell keinerlei gültiger Versicherungsschutz bestand. Damit hätte das Fahrzeug gar nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Zusätzlich stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein laufendes Fahrverbot vorlag, welches er durch seine Anfahrt zum Flughafen eindeutig missachtet hatte.
Die Grenzpolizisten leiteten daraufhin ein Strafverfahren ein – sowohl wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz als auch wegen Fahrens trotz bestehenden Fahrverbots. Um eine weitere unzulässige Nutzung des Fahrzeugs zu verhindern, entstempelten die Beamten den Pkw unmittelbar vor Ort. Eine Weiterfahrt war dadurch ausgeschlossen.
Der Vorgang wurde anschließend von der Grenzpolizeiinspektion Memmingen-Flughafen dokumentiert und zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu Flughafen Grenzpolizei Memmingen