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Polizei

Diebstahlserie in Memmingen: Zwei Täter festgenommen

today25. Juni 2023 22

Hintergrund
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Ein Ladendetektiv eines Supermarktes in Memmingen konnte am Nachmittag des 24.06.2023 zwei Täter im Alter von 28 und 25 Jahren beim Diebstahl von Waren beobachten. Bereits am Vortag hatten sie ähnliche Diebstähle begangen. Die Täter wurden von der Polizei und dem Ladendetektiv gestellt, die gestohlene Ware wurde sichergestellt. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs der Täter wurden weitere gestohlene Waren eines anderen Verbrauchermarktes entdeckt. Zusätzlich wurde bei dem 28-Jährigen eine geringe Menge Marihuana gefunden. Da die Täter keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatten, wurden sie vorläufig festgenommen und einem Ermittlungsrichter vorgeführt.

Am Nachmittag des 24.06.2023 kam es in einem Supermarkt in der Dr.-Karl-Lenz-Straße in Memmingen zu einem erfolgreichen Eingreifen eines Ladendetektivs. Der Detektiv beobachtete zwei Personen im Alter von 28 und 25 Jahren dabei, wie sie Waren im dreistelligen Wert stahlen. Bereits am Vortag hatten dieselben Täter Waren von ähnlichem Wert entwendet.

Dank der schnellen Reaktion des Ladendetektivs und der Unterstützung einer Streifenbesatzung konnten die Diebe gestellt werden. Die gestohlene Ware wurde sichergestellt. Besorgniserregend war zudem, dass einer der Täter eine griffbereite Schere bei sich führte.

Im weiteren Verlauf wurde das Fahrzeug der Täter durchsucht, was zur Entdeckung weiterer gestohlener Waren führte, die einem anderen Verbrauchermarkt zugeordnet werden konnten. Zudem wurde im Rucksack des 28-jährigen Täters eine geringe Menge Marihuana gefunden.

Da beide Täter keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen konnten, wurden sie vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft wurde konsultiert, und die Täter werden einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der über die Fortdauer der Festnahme entscheiden wird.

Den Tätern drohen Strafanzeigen wegen Ladendiebstahls, besonders schwerem Diebstahl und Diebstahl mit Waffen. Der 28-Jährige muss sich zusätzlich wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten.

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Geschrieben von: Redaktion

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