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Polizei

Lindau: Eine Fahrt, zwei Einlieferungen – Bundespolizei bringt Migranten in Haft

today8. November 2024 84 6

Hintergrund
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Am Dienstag (5. November) hat die Bundespolizei zwei Migranten, einen Tunesier und einen Syrer, aufgegriffen und am Folgetag in eine Abschiebehafteinrichtung gebracht. Die beiden Männer, die nicht über die notwendigen Papiere für die Einreise nach Deutschland verfügten, waren bereits in anderen europäischen Ländern als Asylbewerber registriert worden.

Festnahme // Foto: Bundespolizei

Lindauer Bundespolizisten stoppten in den frühen Morgenstunden am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen Fernreisebus mit dem Routing Turin-Nürnberg. Die Beamten stellten bei ihrer anschließenden Kontrolle der Insassen einen Tunesier fest, dessen italienische Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen war. Die Polizisten ermittelten, dass der Mann aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland reisen und dauerhaft hier leben wollte.

Der 54-Jährige erhielt eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise und wurde am Mittwoch beim Amtsgericht Lindau vorgeführt. Die Bundespolizisten erhoben eine Sicherheitsleistung für die zu erwartenden Rückführungskosten in Höhe von 500 Euro und lieferten den Migranten kurz vor Mitternacht in die Abschiebehafteinrichtung Hof ein. Von dort aus wird der Mann nach Italien zurückgewiesen.

Gegen Mittag kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Bahnhof Lindau-Insel einen Syrer. Der Ausweislose hatte nur eine österreichische Einreiseverweigerung dabei. Die Beamten fanden heraus, dass der Migrant bereits im September in Bulgarien als Asylbewerber registriert worden war. Nun wollte der Mann angeblich zu seinen Brüdern nach Deutschland reisen.

Später räumte der 24-Jährige gegenüber den Beamten ein, einem bislang Unbekannten 7.000 Euro für die Organisation der Reise gezahlt zu haben. Die Bundespolizei ermittelt daher wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern.

Die Beamten zeigten den Syrer wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes an und belegten ihn mit einem zweijährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik. Auch der 24-Jährige wurde am Mittwoch dem Richter vorgeführt und anschließend zum Zwecke der Zurückschiebung nach Bulgarien in die Abschiebehafteinrichtung Hof eingeliefert.

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Geschrieben von: Bernd Krause

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