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Aktuelles

Lebenslange Haft nach tödlichem Hammerangriff auf Senioren in Günzburg

today22. Mai 2026

Hintergrund
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Ein 32-Jähriger ist nach dem Doppelmord an seiner Großmutter und deren Ehemann in Günzburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Memmingen stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Die Verteidigung hatte wegen einer möglichen psychischen Erkrankung auf Schuldunfähigkeit plädiert und kündigte Revision an.

Symbolbild: Gericht – Hammer/ Foto: Pixabay

Nach dem tödlichen Angriff auf zwei Senioren in Günzburg ist ein 32-Jähriger vom Landgericht Memmingen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann seine 78 Jahre alte Großmutter sowie deren 74-jährigen Ehemann vor knapp einem Jahr mit einem Hammer erschlagen hatte.

Zusätzlich stellte die Strafkammer die besondere Schwere der Schuld fest. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren damit kaum möglich sein. Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Im Mittelpunkt des Prozesses stand die psychische Verfassung des Angeklagten. Während die Staatsanwaltschaft von voller Schuldfähigkeit ausging, argumentierte die Verteidigung, der Mann habe die Tat aufgrund einer Wahnvorstellung begangen. Die Anwälte hatten deshalb einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit gefordert. In diesem Fall wäre eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus statt einer Haftstrafe möglich gewesen.

Nach Überzeugung des Gerichts lag jedoch weder eine aufgehobene noch eine eingeschränkte Schuldfähigkeit vor. Laut Anklage handelte der 32-Jährige aus Rache. Er soll geglaubt haben, dass der Ehemann seiner Großmutter vor Jahrzehnten seine Mutter sexuell missbraucht habe und die Großmutter dies geduldet habe. Ob es diese mutmaßlichen Taten tatsächlich gab, konnte im Verfahren nicht geklärt werden.

Auch unter den Gutachtern gab es unterschiedliche Einschätzungen. Der psychiatrische Sachverständige des Gerichts sah keine Hinweise auf eine schwere psychische Erkrankung. Ein von der Verteidigung beauftragter Privatgutachter kam dagegen zu dem Schluss, dass der Angeklagte von einem Wahn getrieben worden sei.

Die Verteidiger hatten bereits vor der Urteilsverkündung angekündigt, im Falle einer Verurteilung Revision beim Bundesgerichtshof prüfen zu wollen.

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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