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Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau aus Lauben ist am Mittwoch vor dem Landgericht Memmingen die entscheidende Phase erreicht worden.

Wie die Allgäuer Zeitung berichtet, haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage ihre Plädoyers gehalten – bei der rechtlichen Bewertung der Tat gehen die Forderungen allerdings deutlich auseinander.
Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Mord, sondern Totschlag. Aus ihrer Sicht spricht vieles gegen eine vorherige Tatplanung. Die Tat sei zwar „im höchsten Maße verwerflich“, erfülle rechtlich aber nicht die Voraussetzungen für Mord. Für den 39-jährigen Angeklagten fordert die Staatsanwaltschaft deshalb eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten.
Die Nebenklage kommt dagegen zu einer deutlich härteren Bewertung. Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens, der die Schwester des Opfers vertritt, plädiert auf Mord. Er sieht unter anderem Habgier und niedere Beweggründe und spricht von einem „klassischen Fall von Femizid“.
Auch der zweite Vertreter der Nebenklage, Sascha Kolb, fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe. Er plädiert auf Totschlag in einem besonders schweren Fall.
Nach den Plädoyers soll nun auch die Verteidigung zu Wort kommen. Das Urteil im Lauben-Prozess wird derzeit für Ende September erwartet.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu gericht laubenprozess uneinig