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Das Landratsamt Oberallgäu hat nach mehreren bestätigten Nutztierrissen die Genehmigung zur Bejagung eines auffälligen Wolfs erteilt. Anlass waren unter anderem zwei schwer verletzte Schafe im April 2026. Bereits zuvor waren weitere Risse demselben Tier zugeordnet worden. Die Behörde sieht wegen der Nähe zu Hofstellen eine verringerte Scheu des Wolfs gegenüber Menschen. Die Maßnahme ist zeitlich und räumlich begrenzt und gilt laut Landratsamt als letztes Mittel.

Nach mehreren bestätigten Wolfsrissen hat das Landratsamt Oberallgäu eine zeitlich befristete und räumlich begrenzte Genehmigung zur Bejagung eines auffälligen Wolfs erteilt. Die Verfügung wurde bereits am 30. April 2026 an die zuständigen Jagdausübungsberechtigten übermittelt. Die Maßnahme ist auf ein einzelnes Tier beschränkt und basiert auf dem aktuell geltenden Bundesjagdrecht. Nach Angaben der Behörde erfolgte die Entscheidung in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Auslöser der Entscheidung war ein Vorfall vom 18. April 2026 im nordöstlichen Landkreisgebiet. Dort wurden zwei Schafe in einem üblichen mobilen Weidegehege so schwer verletzt, dass sie notgetötet werden mussten. Bereits im Dezember 2025 hatte es im Oberallgäu weitere Nutztierrisse gegeben. Genetische Untersuchungen ordneten die Vorfälle demselben Wolf zu.
Nach Einschätzung des Landratsamts ereigneten sich die Angriffe in unmittelbarer Nähe zu Hofstellen. Dies könne auf eine verringerte Scheu des Tieres gegenüber Siedlungsbereichen hindeuten. Dadurch steige nicht nur das Risiko weiterer Nutztierrisse, sondern auch die Wahrscheinlichkeit von Begegnungen zwischen Mensch und Wolf. Die Behörde begründet die Maßnahme deshalb neben dem Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere auch mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.
Rechtsgrundlage für die Genehmigung ist eine seit Anfang April geltende bundesrechtliche Regelung. Diese ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen ein schnelleres Vorgehen gegen verhaltensauffällige Einzeltiere.
Das Landratsamt betont zugleich, dass eine Bejagung ausschließlich als letztes Mittel in Betracht komme. Vor der Entscheidung seien die Vorfälle umfassend geprüft worden. Dabei sei insbesondere berücksichtigt worden, dass es wiederholt zu Übergriffen auf Nutztiere gekommen sei, Angriffe trotz vorhandener Schutzmaßnahmen stattgefunden hätten und weiterhin eine konkrete Gefährdung weiterer Tierhaltungen bestehe. Zudem habe sich gezeigt, dass mildere Maßnahmen keine ausreichende Wirkung erwarten ließen.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
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