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Wie erst jetzt bekannt wurde, stießen Anfang Dezember Beamte der Polizeiinspektion Kempten in einer Wohnung in Dietmannsried auf ein dort gehaltenes Weißbüscheläffchen. Das Tier war augenscheinlich gesund, wurde jedoch nicht artgerecht gehalten – u.a. wurde es ohne Artgenossen und in einem räumlich nicht geeigneten Umfeld gehalten. Aus diesem Grund wurde das exotische Tier durch die Beamten sichergestellt.
Das zuständige Veterinäramt erließ gegen die Tierhalterinnen einen Auflagenbescheid zur Nachbesserung der Haltungsbedingungen, zudem wurden durch die Staatsanwaltschaft Kempten Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutz- und das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet. Erste Erkenntnisse ergaben, dass das Tier im Alter von nur zwei Wochen an die jetzigen Besitzerinnen verkauft wurde, weshalb gegen den Verkäufer ein entsprechendes Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Dessau geführt wird.
Grundsätzlich ist das Halten eines Weißbüscheläffchens nur dann erlaubt, wenn dies zuvor durch die örtliche Kreisverwaltungsbehörde genehmigt wurde und die entsprechenden, strengen Haltungsbedingungen gegeben sind.
Geschrieben von: Redaktion