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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Das Schöffenamt stellt in unserer Gesellschaft und der Rechtspflege ein wichtiges Ehrenamt dar, das persönliches Engagement, Lebenserfahrung und Belastbarkeit voraussetzt. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Auch das Jugendamt der Stadt Kempten (Allgäu) hat dem Landgericht Kempten dazu eine entsprechende Anzahl von geeigneten Personen für das Amt des Jugendschöffen vorzuschlagen.
Um als Jugendschöffe bestellt zu werden, müssen die vorgeschlagenen Personen mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein sowie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Personen müssen über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen und sollen in der Stadt Kempten (Allgäu) wohnen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Bürgerinnen und Bürger, die am Jugendschöffenamt interessiert sind, können ein entsprechendes Bewerbungsformular beim Jugendamt der Stadt Kempten anfordern oder auf der Internetseite www.kempten.de/jugendschöffen als Formular herunterladen. Einsendeschluss ist der 20. März 2023.
Geschrieben von: Redaktion