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Panorama

Hohes Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest im Ostallgäu

today31. Oktober 2025 31

Hintergrund
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Das Veterinäramt des Landkreises Ostallgäu warnt vor der weiteren Ausbreitung der Geflügelpest. Aufgrund der aktuellen Seuchenlage sollen alle Geflügelhalter ihre Bestände melden und strikt die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einhalten.

Foto: pixabay

In den vergangenen zwei Wochen ist die Zahl der Geflügelpest-Fälle in Deutschland deutlich gestiegen – sowohl bei Wildvögeln als auch bei gehaltenem Geflügel. Am 23. Oktober 2025 wurde in einem Geflügelbetrieb im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg das hochpathogene Virus H5N1 nachgewiesen. Alle 15.000 Tiere des Betriebs wurden daraufhin tierschutzgerecht getötet, der Betrieb sofort gesperrt. Auch die bayerischen Nachbarlandkreise Neu-Ulm und Günzburg befinden sich in den Überwachungszonen und unterliegen den entsprechenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen.

Das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest in Bayern wird derzeit als hoch eingestuft. Das Friedrich-Loeffler-Institut sowie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit betonen die dynamische Situation in Deutschland und Europa.

Besonders gefährdet sind Hühnervögel, Puten sowie Wassergeflügel wie Enten und Gänse. Singvögel oder Tauben sind nur selten betroffen. Im Ostallgäu spielen die zahlreichen Gewässer und die durchziehenden Zugvögel eine zentrale Rolle bei der möglichen Virusverbreitung. In diesem Jahr ist vor allem die Kranichpopulation stark betroffen.

Das Veterinäramt empfiehlt daher allen Geflügelhaltern, die bekannten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Dazu gehört unter anderem:

  • Den direkten oder indirekten Kontakt zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln strikt vermeiden

  • Futternäpfe und Wasserstellen geschützt oder überdacht bereitstellen

  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Ställen, Geräten und Schuhen

  • Besucher und Fremdtiere vom Geflügelbereich fernhalten

Auch kleine Hobbyhaltungen sollten diese Maßnahmen konsequent einhalten, um sowohl die Tiere als auch die Halter vor gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden zu schützen.

Darüber hinaus sind alle Geflügelhalter im Landkreis Ostallgäu verpflichtet, ihre Tierhaltung beim Veterinäramt zu melden – mit Angabe von Name, Anschrift, Anzahl und Standort der Tiere. Halter, die dies noch nicht umgesetzt haben, werden gebeten, umgehend Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen.

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Geschrieben von: Bernd Krause

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