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today6. Februar 2025 38 2
Jüngste Wahlkampf-Äußerungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern Verunsicherung ausgelöst. Besonders die Frage, was mit bereits zugesagten Fördermitteln für den Heizungstausch passiert, wenn sich die Regierung ändert, sorgte für Unsicherheit. Doch nun gibt es Entwarnung: „Eigentümer können beruhigt sein, es können noch Anträge gestellt werden“, erklärt Martin Sambale, Geschäftsführer des Energie- und Umweltzentrums Allgäu (eza!).
Die für den Heizungstausch zugesagten Fördermittel sind nicht vom politischen Wechsel betroffen. Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern, betont: „Ein Regierungswechsel hätte keinen Einfluss auf bereits zugesagte Förderungen. Die dafür benötigten Bundesmittel sind bereits reserviert.“
Für diejenigen, die von der Förderung profitieren möchten, ist jedoch Eile geboten: Wer sicherstellen möchte, dass der eigene Heizungstausch gefördert wird, sollte möglichst bald einen Antrag einreichen. „Nach der Genehmigung haben Antragssteller zwei Jahre Zeit, die bewilligte Förderung abzurufen oder darauf zu verzichten“, so Sambale weiter. „Es besteht keinerlei Verpflichtung zum Abrufen der Mittel. Man kann auch im Nachgang einfach auf die Förderung verzichten.“
Die gemeinsame Energieberatung von eza! und der Verbraucherzentrale Bayern hilft bei allen Fragen zum Heizungstausch. Die Beratung ist sowohl online, telefonisch als auch persönlich vor Ort möglich. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und der Energieberatung gibt es auf den Webseiten der beiden Beratungszentren: www.eza-energieberatung.de und www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird dabei durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
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Geschrieben von: Bernd Krause
Fördermittel Gültig Heizungstausch Nach Neuwahlen