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Ein 21-jähriger Österreicher wurde am 7. Juni 2025 bei einer rechten Feier in einer Schrebergartensiedlung in Memmingen von der Polizei angezeigt, weil er öffentlich eine Hakenkreuzfahne hochhielt. Die Veranstaltung war als private Geburtstagsfeier deklariert, wird aber nun vom Staatsschutz auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft.
Am Samstagabend, 7. Juni 2025, fand in einer Schrebergartensiedlung in Memmingen eine als private Geburtstagsfeier deklarierte Veranstaltung mit Musikdarbietung statt, bei der sich laut Polizeiangaben Angehörige der rechten Szene versammelten. Die Polizei führte deshalb mit Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei umfassende Kontrollmaßnahmen im Umfeld durch.
Im Zuge dieser Kontrollen fiel ein 21-jähriger Mann aus Österreich auf, der auf öffentlichem Verkehrsgrund eine Hakenkreuzfahne sichtbar in die Höhe hielt. Die Polizei stellte die Fahne sicher und brachte gegen den jungen Mann eine Anzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf den Weg.
Erste Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die Feier nicht öffentlichkeitswirksam war und störungsfrei verlief. Dennoch prüft das zuständige Fachkommissariat der Memminger Kriminalpolizei gemeinsam mit der Sicherheitsbehörde, ob es sich bei dem Treffen um eine anmeldepflichtige Veranstaltung handelte. Sollte dies der Fall sein, drohen dem Veranstalter entsprechende Bußgelder.
Die Ermittlungen dauern an.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
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