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Im Rahmen einer Ausreisekontrolle zu einem Flug nach Belgrad in Serbien stießen die Beamten der Grenzpolizei Memmingen auf einen 33-jährigen Mann, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau vorlag. Hintergrund des Haftbefehls sind Ermittlungen wegen Geldwäsche, die derzeit von den zuständigen Behörden geführt werden.

Der Vorfall ereignete sich, als der Mann sich am Flughafen Memmingen auf seine geplante Reise vorbereitete. Im Zuge der routinemäßigen Überprüfung von Ausreisenden fiel den Beamten auf, dass gegen ihn ein gerichtlicher Haftbefehl bestand. Solche Kontrollen dienen der Umsetzung rechtlicher Vorgaben und der Sicherstellung, dass Personen, gegen die strafrechtliche Maßnahmen bestehen, identifiziert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
In diesem Fall konnte der Haftbefehl durch die Zahlung eines Betrags im niedrigen vierstelligen Bereich abgewendet werden. Dadurch war es dem russischen Staatsangehörigen möglich, seine Reise nach Belgrad wie geplant fortzusetzen. Die Grenzpolizei wies darauf hin, dass die Zahlung einer Geldsumme in solchen Fällen eine rechtlich zulässige Maßnahme darstellt, um den Vollzug der Haft gegen Auflagen zu vermeiden.
Der Vorfall verdeutlicht die enge Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwaltschaften und der Grenzpolizei sowie die Bedeutung von Kontrollen an den Grenzen. Solche Maßnahmen tragen dazu bei, dass Ermittlungsverfahren konsequent umgesetzt werden und gleichzeitig rechtliche Optionen zur Abwendung einer Inhaftierung genutzt werden können.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu Flughafen Geldwäsche Memmingen