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Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die pauschale Abschussgenehmigung für Biber im Landkreis Oberallgäu aufgehoben. Damit war der geplante Abschuss entlang von Straßen und Bahnstrecken rechtswidrig. Der BUND Naturschutz in Bayern begrüßt das Urteil und fordert künftig einen sachgerechten Umgang mit dem streng geschützten Tier.

Die pauschale Abschussgenehmigung für Biber im Landkreis Oberallgäu ist vom Verwaltungsgericht Augsburg aufgehoben worden. Damit gab das Gericht einer Klage des BUND Naturschutz in Bayern statt. Bereits zuvor war die Regelung im Eilverfahren außer Kraft gesetzt worden.
Betroffen war eine Allgemeinverfügung des Landkreises, die entlang von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie Bahnstrecken gegolten hätte. In einem rund 30 Meter breiten Bereich entlang dieser Strecken sollten Biber ohne konkreten Einzelfall abgeschossen werden dürfen.
Das Gericht sah dafür nach Angaben des BUND Naturschutz zahlreiche inhaltliche Mängel und erklärte die Verfügung im Hauptsacheverfahren für rechtswidrig.
Der Naturschutzverband begrüßte die Entscheidung und verweist auf die wichtige Rolle des Bibers für Klima-, Hochwasser- und Artenschutz. Statt Abschüssen seien technische Schutzmaßnahmen oft sinnvoller und langfristig wirksamer.
Zugleich appellierte der Verband an den neuen Oberallgäuer Landrat Christian Wilhelm, künftig auf einen sachgerechten und rechtssicheren Umgang mit dem streng geschützten Tier zu setzen.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Abschuss Allgäu Biber gericht Urteil