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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Eine 33-jährige Frau wollte in Immenstadt Waffen bei der Polizei abgeben, die sie aus dem Nachlass eines verstorbenen Angehörigen übernommen hatte. Unter den übergebenen Gegenständen befanden sich sowohl erlaubnisfreie Waffen als auch solche, für die eine behördliche Genehmigung zum Führen vorgeschrieben ist.
Da die Frau keine entsprechende Erlaubnis besaß, machte sie sich durch die eigenmächtige Mitnahme der Waffen strafbar. Die Polizei betont in diesem Zusammenhang erneut, dass Waffen, die gefunden oder geerbt werden, am Fundort verbleiben sollten, bis die Polizei verständigt ist. Eine Abholung durch die Behörden ist in solchen Fällen die rechtlich sichere Vorgehensweise.
Geschrieben von: Christoph Fiebig
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