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Der Bayerische Ministerrat hat die Novellierung des Feuerwehrgesetzes beschlossen, die eine Anpassung der Altersgrenze für den Feuerwehrdienst vorsieht. Künftig endet der Dienst nicht mehr mit 65 Jahren, sondern wird dynamisch an das Renteneintrittsalter (aktuell 67 Jahre) angepasst. Zudem kann der Dienst auf Antrag und mit Zustimmung des Kommandanten um drei Jahre verlängert werden. Diese Änderungen, die auf eine Initiative der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion zurückgehen, sollen helfen, den Personalstand in den Feuerwehren zu sichern und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
Der Bayerische Ministerrat hat eine bedeutende Änderung des Feuerwehrgesetzes beschlossen, die von der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion initiiert wurde. Künftig wird die Altersgrenze für den Feuerwehrdienst dynamisch an das Renteneintrittsalter angepasst. Vizepräsident des Bayerischen Landtags und Abgeordneter Alexander Hold betont die Wichtigkeit dieser Maßnahme: „Die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren ist entscheidend für die Sicherheit der Bevölkerung. Die neue Regelung hilft, den Personalstand zu sichern.“
Derzeit endet der Feuerwehrdienst mit 65 Jahren. Die Novelle erlaubt nun eine Verlängerung bis 67 Jahre, in Anlehnung an das Renteneintrittsalter. Zudem können Feuerwehrmitglieder auf Antrag und nach Zustimmung des Kommandanten mehrfach um jeweils drei Jahre verlängert aktiv bleiben.
Hold verweist auf Personalprobleme in Freiwilligen Feuerwehren, besonders im Oberallgäu, und sieht die Anpassung als wichtigen Schritt, um erfahrene Kräfte länger einzubinden. „Die angestrebte Gesetzesänderung markiert eine wegweisende Entscheidung für die Zukunft der Feuerwehren in Bayern“, so Hold. Die Initiative zeigt, wie wichtig es ist, bewährte Mitglieder im aktiven Dienst zu halten, um den wachsenden Herausforderungen zu begegnen.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
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