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Politik

eza! und Verbraucherzentrale Bayern erklären: Strengere Regeln für Kaminöfen – was jetzt gilt

today25. Februar 2025 24

Hintergrund
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Am 1. Januar 2025 war Schluss: Zum Jahreswechsel lief die Frist zur Nachrüstung älterer Feuerstätten ab. Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen ab sofort strengere Grenzwerte einhalten: Sie dürfen laut Bundesimmissionsschutzverordnung jeweils nicht mehr als 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen.

Symbolbild Feuer, Ofen, Kamin; Foto: Pixabay

„Wer seinen Kamin oder Ofen weiter betreiben will, muss seit Jahresanfang nachweisen, dass dieser die neuen Grenzwerte einhält“, erklärt Martin Sambale, Geschäftsführer des Energie- und Umweltzentrums Allgäu, das gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bayern Energieberatungen anbietet. „In der Regel reicht dafür ein entsprechender Nachweis des Herstellers aus“, fügt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern, hinzu.

Weiterbetrieb bei fehlendem Nachweis erst nach Nachrüstung möglich
Hält der eigene Kamin oder Ofen die neuen Grenzwerte nicht ein, ist ein Weiterbetrieb erst nach einer Nachrüstung mit einem Staubfilter erlaubt. Dieser muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen sein. Nicht umgerüstete Kamine oder Öfen dürfen nicht mehr betrieben werden. „Eine Nachrüstung kann hohe Kosten verursachen“, so Sambale. „Vor dem
Einbau sollten Nutzer daher prüfen, ob damit der Nachweis für den Weiterbetrieb gemäß Verordnung überhaupt möglich ist und ob ein Austausch vielleicht die bessere Entscheidung ist.“ Grenzwerte, Nachrüstung und Außerbetriebnahme kontrolliert der Schornsteinfeger im Rahmen der
regelmäßigen Feuerstättenschau.

„Blauer Engel“: effizient und emissionsärmer
Wer sich für einen neuen Kamin oder Ofen entscheidet, muss sich über die neuen Vorschriften keine Gedanken machen. Die aktuell im Handel erhältlichen Kamine und Öfen erfüllen die gesetzlichen Vorschriften. Besonders effizient sowie emissionsärmer sind dabei Modelle mit dem Umweltlabel „Blauer Engel“. Diese sind mit einem Staub- und Feinstaubfilter sowie einer automatischen Luftsteuerung ausgestattet, die wichtig für den optimalen Betrieb ist. Dank höherem Wirkungsgrad und weniger Brennstoffeinsatz sorgen sie zudem für geringere Betriebskosten.

Ausnahmen für historische Kaminöfen und Co.
Für bestimmte Öfen sieht die Bundesimmissionsschutzverordnung Ausnahmen vor. Dazu zählen ältere Geräte, die bereits der ersten Stufe der Verordnung entsprechen und historische Kaminöfen, die vor 1950 errichtet wurden. In Immobilien, die keine andere Heizquelle haben, ist der Betrieb ebenfalls weiter möglich. Bestandsschutz haben auch Kachelgrundöfen, Badeöfen sowie offene Kamine und Feuerstellen, die nur selten genutzt werden.

Bei Fragen zum Einsatz von Holz als Brennstoff hilft die gemeinsame Energieberatung von eza! und der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich vor Ort statt. Mehr Informationen gibt es unter www.eza-energieberatung.de und www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

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Geschrieben von: Uschi Binkert

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