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Am vergangenen Dienstag verweigerten Beamte der Grenzpolizei Memmingen insgesamt vier Personen die Einreise nach Deutschland.

Im Zuge der Einreisekontrolle eines Fluges aus Kutaisi (Georgien) machte ein 57-jähriger georgischer Staatsangehöriger unplausible Angaben zu seinem Aufenthaltszweck sowie zu seinem geplanten Aufenthaltsort. Zudem verfügte er nicht über ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung seines Aufenthalts.
Zwei marokkanische Staatsangehörige reisten mit einem Flug aus Tangier (Marokko) an. Sie wollten sich ausschließlich in Deutschland aufhalten, verfügten jedoch lediglich über französische Visa. Für ihren geplanten Aufenthalt in Deutschland wäre ein deutsches Visum erforderlich gewesen.
Ebenfalls an der Einreise gehindert wurde eine albanische Staatsangehörige, die im Rahmen der Kontrolle eines Fluges aus Tirana (Albanien) ein gefälschtes Rückflugticket vorlegte.
Da alle vier Personen die erforderlichen Einreisevoraussetzungen nicht erfüllten, wurden sie mit den nächstmöglichen Rückflügen in ihre Herkunftsländer zurückgewiesen.
Gegen sämtliche Personen wurden Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Die beiden Marokkanerinnen müssen sich zusätzlich wegen Visaerschleichung verantworten; ihre Visa wurden annulliert. Gegen die 45-jährige Albanerin wurde darüber hinaus ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Zudem wird gegen sie ein mehrjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt.
Geschrieben von: pk
Einreise verweigert Flughafen Flugzeug Memmingen