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Am 25. August 2025 verweigerte die Grenzpolizei Memmingen drei Personen die Einreise nach Deutschland.
Ein 58-jähriger Georgier machte bei der Einreise widersprüchliche Angaben zu seinem Aufenthalt in Deutschland und führte nur geringe Barmittel mit sich. Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten außerdem zehn Tabletten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Der Mann wird mit dem nächsten Flug in sein Heimatland zurückgeschickt.
Zwei weitere Personen aus dem Kosovo erlitten ähnliche Maßnahmen. Ein 32-jähriger Mann wollte nach einem Heimaturlaub seine illegale Arbeit in Deutschland fortsetzen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet, zudem musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren tausend Euro hinterlegen.
Ein 25-jähriger Landsmann hatte eine schengenweit gültige Einreisesperre, die von italienischen Behörden verhängt wurde. Auch er wird nach Pristina zurückgewiesen.
Die Grenzpolizei betont, dass die Maßnahmen Teil der konsequenten Kontrolle und Durchsetzung der Einreisebestimmungen sind.
Geschrieben von: Bernd Krause
Allgäu Airport Einreiseverweigerung Flughafen Grenzpolizei Memmingen