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AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie
„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Ärger für einen Landwirt nach der Mahd seiner Wiesen bei Buxheim im Unterallgäu. Drei Rehkitze sollen bei den Mäharbeiten Mitte Mai ums Leben gekommen sein. Die Tierschutzorganisation PETA hat nun Anzeige gegen den Bauern erstattet. Die Staatsanwaltschaft Memmingen ermittelt. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Strafgesetzbuch.
„Es kommt immer wieder vor, dass Tierkinder nicht schnell genug vor der Mähmaschine fliehen können. So werden sie von den Klingen grausam verletzt oder regelrecht zerstückelt, weil keine Schutzmaßnahmen getroffen wurden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Wir hoffen in dem Fall auf eine empfindliche Strafe, damit die verantwortliche Person künftig den Tierschutz ernst nimmt.“
Unterlassen von Schutzmaßnahmen begründet Vorsatz zur Tötung
PETA zeigte in der Vergangenheit wiederholt Landwirte in ähnlichen Fällen an. Rechtskräftige Verurteilungen der Amtsgerichte Böblingen, Biedenkopf, Göttingen, Euskirchen, Wolfach – dem sich auch das Berufungsgericht des LG Offenburg unter Änderung des Rechtsfolgenausspruchs anschloss –, Celle und Forchheim entschieden: Das Unterlassen entsprechender Schutzmaßnahmen stellt die billigende Inkaufnahme der Tötung von Rehkindern und damit vorsätzliches Handeln im strafrechtlichen Sinne dar. Beauftragen Landwirte Dritte mit den Mäharbeiten und führen die tödliche Handlung dadurch nicht aktiv aus, ist ihnen pflichtwidriges Unterlassen strafrechtlich vorwerfbar. Denn ihnen obliegt als Landwirte eine Pflicht zum Tätigwerden und gegebenenfalls gemäß §§ 13 Abs. 1 StGB, 3 Abs. 1, 1 Abs. 1 S. 2 BJagdG eine Hegepflicht. Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Wirbeltier ohne „vernünftigen Grund“ zu töten oder ihm länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Ebenso legt das Bundesnaturschutzgesetz fest, dass wild lebende Tiere nicht mutwillig beunruhigt oder ohne „vernünftigen Grund“ verletzt oder getötet werden dürfen.
Messer der Landwirtschaftsmaschinerie töten und verletzen jährlich etwa 100.000 Rehe
In Deutschland werden jährlich etwa 100.000 Rehe bei Mäharbeiten schwer verletzt oder getötet. Der „Drückinstinkt“ der Jungtiere führt dazu, dass Rehkitze bei drohender Gefahr meist bewegungslos auf dem Boden verharren und auf ihre Tarnung vertrauen, statt zu fliehen. Jede zu mähende Fläche sollte im Vorfeld abgegangen werden. Auch mit modernen Infrarotsensoren, sogenannten Wildrettern, und Flugdrohnen können die Felder vorher abgesucht werden. Unterstützend können tiergerechte Vergrämungsmaßnahmen wie flatternde Bänder oder Duftzäune eingesetzt werden. Diese schrecken Rehmütter potenziell auf, die anschließend ein besseres Versteck für ihren Nachwuchs suchen.
Rund um die Rehkitzrettung per Drohne und Wärmebildkamera drehte sich zuletzt eine Ausgabe der Sendung „AllgäuHIT-Kaffeeklatsch“ (Werktags, live von 9 bis 10 Uhr). Diese kann unter „Podcast“ jederzeit und in voller Länge nachgehört werden.
Geschrieben von: Redaktion
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