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Aktuelles

Denkmalschutz und Energiewende im Konflikt: Isny führt Solarkataster für Altstadt ein

today27. Mai 2026

Hintergrund
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In Isny soll ein Solarkataster regeln, wo in der denkmalgeschützten Altstadt Photovoltaikanlagen erlaubt sind. Laut Schwäbischer Zeitung werden Dachflächen in drei Kategorien eingeteilt: geeignet, eingeschränkt nutzbar und ausgeschlossen, um Denkmalschutz und Energiewende in Einklang zu bringen. Ziel ist mehr Planungssicherheit für Bauherren und Verwaltung, auch wenn weiterhin jeder Einzelfall geprüft werden muss. Der Gemeinderat hat dem Konzept zugestimmt.

Symbolbild: Solaranlage/ Foto: Pixabay

In der denkmalgeschützten Altstadt von Isny soll künftig ein Solarkataster darüber entscheiden, wo Photovoltaikanlagen möglich sind. Wie die Schwäbische Zeitung berichtet, hat die Stadt ein entsprechendes Konzept vorgestellt, das den Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Schutz des historischen Stadtbilds in Einklang bringen soll.

Die gesamte Innenstadt innerhalb der Stadtmauer – das sogenannte „Isny Oval“ – steht unter Ensembleschutz. Ziel des Katasters ist es, klare und transparente Regeln für Genehmigungen zu schaffen, um künftig zahlreiche Einzelfallentscheidungen zu vermeiden.

Drei Kategorien für Dächer

Der Leitfaden unterscheidet verschiedene Dachflächen: Grün markierte Bereiche gelten grundsätzlich als geeignet für Solaranlagen. Graue Flächen liegen in wichtigen Sichtachsen und sollen frei von Photovoltaik bleiben. Blau gekennzeichnete Gebäude – sogenannte „Stadtbausteine“ wie Rathaus oder Schloss – sollen aus denkmalpflegerischer Sicht weitgehend von Solaranlagen ausgeschlossen werden.

Entscheidend sind dabei insbesondere Sichtachsen und die sogenannte Fernwirkung auf die historische Dachlandschaft, etwa von der Stadtmauer oder der Felderhalde aus.

Kritik aus dem Gemeinderat

Im Gemeinderat gab es laut Bericht auch kritische Stimmen. Einige Stadträte stellten die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Klimaschutz infrage. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass selbst bei grundsätzlich geeigneten Flächen weiterhin ein Bauantrag erforderlich bleibt und jede Entscheidung im Einzelfall geprüft werden muss.

Ziel: Klarheit für Bauherren und Verwaltung

Die Stadtverwaltung betont, dass das Solarkataster eine bessere Planungsgrundlage schaffen soll. Gleichzeitig bleibt die rechtliche Bewertung komplex, da in jedem Fall auch die Denkmalbehörden eingebunden werden müssen.

Der Gemeinderat hat dem Konzept mit einer Enthaltung zugestimmt. Damit ist der Weg für eine detailliertere Prüfung und Umsetzung des Solarkatasters in der Altstadt von Isny frei.

 

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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