Sonthofen übernimmt 30 % der Erstattungsbeiträge
Eltern, deren Kinder derzeit nicht eine Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort und Mittagsbetreuung) besuchen, bekommen die bereits gezahlten Betreuungskosten erstattet. Diese Regelung gilt, wenn die Kinder derzeit gar nicht oder an nicht mehr als fünf Tagen im Monat in die Notbetreuung geschickt werden. Darauf verständigten sich der Freistaat Bayern und die […]