Bayern setzt Coronoa-Basisschutzmaßnahmen um
Bayern wird die vom Bund beschlossene "Hotspot-Regelung" nicht anwenden. Ab dem 3. April wird die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten, die lediglich noch Basisschutzmaßnahmen vor Corona und Empfehlungen zum Tragen von Masken beinhaltet. Der Leiter der Staatskanzlei Florian Hermann bezeichnete die Empfehlungen als "vernünftige Maßnahme" zum Schutz vor einer […]