Informationen zur Notbetreuung -Kosten werden erstattet
Der Freistaat Bayern hat die Einschränkungen für die Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen nun bis Ende Januar verlängert. Seit 11. Januar wird jedoch in allen städtischen KiTas und Tagespflegestellen eine Notbetreuung angeboten. Darauf Anspruch haben: Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, Kinder, deren Betreuung vom Stadtjugendamt angeordnet […]