Aufschiebbare stationäre Behandlungen in Schwaben wieder zulässig
Angesichts der sich im 4. Quartal 2021 zuspitzenden Situation in den Krankenhäusern waren medizinisch aufschiebbare stationäre Behandlungen in Schwaben zuletzt bis 31.01.2022 durch Erlass einer Allgemeinverfügung untersagt. Ab heute sind diese wieder zulässig. Unter medizinischen Aspekten dringende und notfallmäßig erforderliche Eingriffe und Operationen waren von dieser Vorgabe zu keiner Zeit […]