Sieben Monate hat es gedauert, bis das Bundesverkehrsministerium auf die Anfrage des Allgäuer Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke (CSU) zur Weiterentwicklung des Bahnhofsareals in Pfronten-Ried reagiert hat. Nun liegt die Antwort endlich vor – und sie bestätigt genau das Problem, auf das Stracke hingewiesen hat: Die 2023 von der Ampel-Koalition eingeführten strengeren Regelungen zur Freistellung von Bahnbetriebsflächen führen zu erheblichen Schwierigkeiten für Kommunen. Eine gesetzliche Korrektur sei notwendig, so das Ministerium. Mit dem Regierungswechsel nach der Bundestagswahl ergibt sich nun die Chance, dieses Problem tatsächlich zu lösen.
Bereits im vergangenen Sommer war Stracke auf Bitten von Pfrontens Bürgermeister Alfons Haf nach Pfronten-Ried gekommen, um sich vor Ort ein Bild von der Situation zu machen. Die Gemeinde plant auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände dringend benötigte Projekte, darunter Einrichtungen zur Gesundheits- und Altersvorsorge, eine Nahwärmeversorgung mit regenerativen Energieträgern sowie eine Mobilitätsdrehscheibe für den öffentlichen Nahverkehr. Doch die verschärfte Gesetzeslage blockiert die notwendige Freistellung der Flächen. Durch eine gesetzliche Änderung unter der Ampel-Koalition gilt aktuell pauschal, dass Bahnbetriebsflächen grundsätzlich im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehen. Das bedeutet, eine Freistellung ist nur möglich, wenn das kommunale Interesse nachweislich noch höher zu bewerten ist. „Das ist in der Praxis kaum darstellbar“, verdeutlicht Stracke. Die Gemeinde Pfronten stehe dadurch vor einer faktischen Unmöglichkeit, das Bahnhofsgelände für dringend benötigte Projekte zu nutzen.
Stracke setzte sich umgehend für Pfronten ein: Er führte Gespräche mit der Deutschen Bahn, forderte einen zentralen Ansprechpartner für die Gemeinde und wandte sich in einem Schreiben direkt an Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing. Darin machte er deutlich, dass Stadtentwicklungsprojekte von übergeordnetem öffentlichem Interesse sein können und deshalb als Freistellungsgrund anerkannt werden müssen. Andernfalls sei eine gesetzliche Klarstellung erforderlich, forderte der Allgäuer Bundestagsabgeordnete gegenüber Wissing.
Die nun vorliegende Antwort des Ministeriums bestätigt Strackes Argumentation: „Nach derzeitiger Rechtslage kann eine Freistellung nur dann erfolgen, wenn das vom Antragsteller geltend gemachte Interesse gegenüber dem überragenden öffentlichen Interesse am Bahnbetriebszweck überwiegt. Dies kann zu nicht angemessenen Ergebnissen oder zu Härtefällen führen. Aus diesem Grunde hat die Bundesregierung eine gesetzliche Anpassung der Freistellungsvoraussetzungen angeregt“, heißt es in dem Schreiben.
Stracke bewertet die Antwort als wichtiges Signal, kritisiert jedoch die lange Verzögerung: „Die Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium hat sich über sieben Monate hingezogen – viel zu lange für eine Angelegenheit, die dringend einer Lösung bedarf. Nun bestätigt das Ministerium endlich, dass die Problematik besteht und eine gesetzliche Anpassung notwendig ist. Doch anstatt zu handeln, wurde die Entscheidung vertagt. Damit bleibt Pfronten weiter im Unklaren.“
Mit dem bevorstehenden Regierungswechsel sei es jetzt an der Zeit, die Blockade durch die gescheiterte Ampel in Berlin endlich zu beseitigen. „Mit einer unionsgeführten Bundesregierung besteht nun die Chance, diese Fehlentwicklung rasch zu korrigieren. Ich werde mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die notwendigen Änderungen auf den Weg gebracht werden, damit die Weiterentwicklung der Bahnhofsumgebung in Pfronten nicht weiter blockiert wird“, so Stracke.