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Polizei

Unerlaubte Einreise über Mitfahrplattform

today2. Februar 2024 43

Hintergrund
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Am Mittwochabend, den 31. Januar, haben Bundespolizisten in Lindau einen vermeintlichen algerischen Staatsangehörigen in eine Abschiebehafteinrichtung gebracht. Der Migrant war am Vortag über den Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) im Pkw eines deutschen Paares, das er über eine Mitfahrplattform kontaktiert hatte, unerlaubt eingereist.

Bereits am Dienstagabend stoppten Ulmer Zollbeamte in Weißensberg einen Pkw mit deutscher Zulassung. Neben der 26-jährigen Fahrerin und dem 27-jährigen Beifahrer befand sich im Auto ein angeblich algerischer Mitfahrer, der keine Reisedokumente bei sich hatte. Die zuständige Bundespolizei übernahm den Fall.

Die Ermittlungen der Bundespolizisten ergaben, dass der Migrant die unerlaubte Einreise gezielt über die Nutzung von Fake-Accounts organisiert hatte. Das Paar aus Mittelhessen hatte die Rückfahrt aus dem Winterurlaub in der Schweiz auf einer Online-Mitfahrplattform angeboten. Zwei Mal hatte sich ein Mann ohne Foto und Bewertungen gemeldet, dem die Mitnahme verweigert wurde.

Anschließend meldete sich eine vermeintliche Frau auf das Mitfahrangebot. In ihrem Profil waren ein Foto, eine deutsche Handynummer und positive Bewertungen zu sehen. Nachdem die Mitnahme bereits ab Dornbirn vereinbart war, wurde das Paar darüber informiert, dass ein angeblicher Freund der Frau ebenfalls mitfahren würde.

Die Bundespolizei recherchierte und fand heraus, dass der vermeintliche Algerier bereits am 8. Januar von der Bundespolizei Saarbrücken bei der unerlaubten Einreise in einem ICE aus Paris aufgegriffen und in Zurückschiebungshaft genommen wurde. Da er sich bereits als Algerier in Österreich im Asylverfahren befand, wurde er am 29. Januar an die österreichischen Behörden überstellt und mit einer zweijährigen Wiedereinreisesperre für Deutschland belegt. Sowohl die österreichischen als auch die deutschen Ausländerbehörden führten ihn als algerischen Staatsangehörigen.

Die Lindauer Bundespolizei ermittelte jedoch, dass der Mann im Jahr 2020 vergeblich ein spanisches Visum unter Vorlage seines tunesischen Reisepasses beantragt hatte.

Der tunesische Staatsangehörige erhielt eine Anzeige wegen unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt. Bundespolizisten führten ihn am Mittwochnachmittag beim Amtsgericht Lindau vor und lieferten ihn anschließend in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt ein.

In Österreich liegt bereits eine Rückkehrentscheidung vor. Daher verzichtet die Bundespolizei auf eine erneute Zurückschiebung in den Nachbarstaat und strebt die Abschiebung des Tunesiers in sein Heimatland an. Die Beschaffung der Heimreisedokumente sollte aufgrund der ermittelten tunesischen Passnummer sowie der vorliegenden Fingerabdrücke kein Hindernis darstellen.

 

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Geschrieben von: Redaktion

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