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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Im Rahmen einer Steueraufsicht untersuchten die Zollbeamten den Verkauf von Tabakprodukten in der Shisha-Bar und stießen auf einen illegalen Verkaufsprozess. Der Tabak und die Dampfsteine waren offensichtlich portionsweise verkauft worden, was gegen die geltenden Steuervorschriften verstößt. Es ist illegal, eine Kleinverkaufspackung zu öffnen und mit dem Inhalt mehrere Wasserpfeifen für verschiedene Kunden zu befüllen. Der Wasserpfeifentabak muss in seiner Originalverpackung zu dem auf dem Steuerzeichen angegebenen Preis abgegeben werden.
Als Folge des Verstoßes wurde ein Steuerstrafverfahren gegen den Betreiber der Shisha-Bar eingeleitet. Der entstandene Steuerschaden wird auf mehr als 1.300 Euro geschätzt. Der Fall zeigt erneut, wie wichtig die Einhaltung von Steuer- und Handelsvorschriften im Bereich von Tabakwaren und deren Substituten ist.
Die Zollbehörden werden auch weiterhin intensiv auf die Einhaltung der Steuergesetze achten, um illegalen Handel mit Tabakwaren zu verhindern.
Geschrieben von: pk
Polizei Tabak Verkauf ohne Steuerzeichen