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Anträge auf Zuschüsse für den persönlichen Schulbedarf im Zusammenhang mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe können noch bis 31. August eingereicht werden.
Das Bildungspaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen. Auch für die Anschaffung von Schulbedarf wie Schultasche, Sportzeug oder für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck usw. gibt es zweimal im Jahr einen Zuschuss. Zum Schuljahresbeginn beträgt die Unterstützung 103 Euro. Der Schulbedarf wird als Geldleistung direkt an die Eltern bzw. Schüler ausgezahlt.
Bezieher von ALG II-Leistungen, Sozialhilfeleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen diese Leistung automatisch durch das Jobcenter, das Sozialamt bzw. Amt für Migration gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Gegensatz dazu ist für Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bekommen, für jedes Kind ein gesonderter Antrag notwendig! Die Anträge für den Schuljahresanfang im September sollten bis spätestens 31. August 2021 eingereicht werden.
Das passende Antragsformular gibt es in den Landratsämtern, bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen des Landkreises sowie unter anderem auf der Internetseite des Landratsamtes Oberallgäu unter www.oberallgaeu.org/btl. Interessierte Eltern finden dort Informationen zur Anspruchsberechtigung und zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten des Bildungspakets.
Telefonisch ist das Team für Bildungs- und Teilhabeleistungen im Landratsamt Oberallgäu unter Telefon 08321/612- 140 bzw. 141 erreichbar.
Geschrieben von: Redaktion