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Polizei

Hauptzollamt Augsburg warnt vor Phishing-Mails

today7. Dezember 2022 9

Hintergrund
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Im Moment erhalten Menschen im Allgäu E-Mails mit Zahlungsaufforderungen, die angeblich vom Zoll stammen sollen. Das Hauptzollamt Augsburg warnt eindringlich davor, dass es sich hierbei um sogenannte Phishing-Mails handelt, die nicht von der Zollverwaltung kommen.

Das Hauptzollamt Augsburg erhielt von mehreren Bürgerinnen und Bürgern die Mitteilung, dass sie über E-Mails Zahlungsaufforderungen erhalten haben, die angeblich vom Zoll stammen. Zuweilen wird in diesen Schreiben mit Strafverfahren, Inhaftierung oder Beschlagnahme von Paketsendungen gedroht. Auch werden oft extrem hohe Steuerzahlungen gefordert und bei umgehender Begleichung eines geringeren Betrags der Erlass der Restsumme in Aussicht gestellt. Das Hauptzollamt Augsburg warnt eindringlich davor, dass es sich hierbei um sogenannte Phishing-Mails handelt, die nicht von der Zollverwaltung kommen.

Das Hauptzollamt bittet nun darum, derartige Fälschungen aufzudecken. Wer solche falschen Zahlungsaufforderungen bekommt, solle verdächtige Schriftstücke an die Kontaktstelle zur Zentralen Auskunft mit seiner E-Mail-Adresse und Kontaktdaten senden. Er erhält dann eine Rückmeldung, wie er sich am besten verhalten soll. 

Die Zentrale Auskunft ist erreichbar unter Telefon 0351/44 834 510 oder per E-Mail an info.privat@zoll.de

Das Hauptzollamt hebt hervor, dass Zollbehörden ein starkes Interesse daran haben, dass niemand durch derartige betrügerische Nachrichten geschädigt wird.

Anhand dieser Merkmale kann man Phishing-Mails und gefälschte Steuerbescheide erkennen:

  • Zahlungen von Zöllen und Steuern sind ausnahmslos auf Konten der Bundeskasse (deutsche IBAN, die mit DE beginnt) bei der Deutschen Bundesbank zu leisten. Zahlungen in Kryptowährung, anderen Währungen als Euro oder über einen Prepaid-Zahlungsdienstleister werden durch die Zollverwaltung nicht verlangt.
  • Die gefälschten Bescheide sind oftmals in stark fehlerhaftem Deutsch abgefasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet. Bescheide der deutschen Zollverwaltung ergehen in deutscher Sprache und tragen zumindest eine zentrale Telefonnummer für eventuelle Nachfragen. Der Zoll wird Sie niemals bitten, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und ein dortiges Formular auszufüllen.
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Geschrieben von: Redaktion

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