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Die Tat hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt, auch aus dem Allgäu hatte es große Anteilnahme gegeben. Am Nikolaustag 2019 war es am Augsburger Königsplatz zu einer Auseinandersetzung gekommen, am Ende war ein Mann tot. Der Täter, ein damals 17-Jähriger, hatte dem Feuerwehrmann einen tödlichen Faustschlag auf den Kopf versetzt. Der Bundesgerichtshof hat nun das Urteil des Landgerichts Augsburg gegen den Hauptangeklagten bestätigt.
Die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg hatte den Hauptangeklagten Halid S. im November 2020 wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstraft von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 1. Strafsenat hat nun über die Revision des Angeklagten entschieden. Ihm war vorgeworfen worden, dass er durch einen Faustschlag den Tod des 49-jährigen Feuerwehrmanns aus Augsburg herbeiführte und auch dessen Begleiter durch einen weiteren Faustschlag und Tritte gegen den Oberschenkel nicht unerheblich verletzt hatte. Der Senat hat das auf die Sachrüge gestützte Rechtsmittel des Angeklagten verworfen; das Urteil des Landgerichts ist damit insgesamt rechtskräftig.
Am 6. Dezember 2019 waren die beiden späteren Opfer mit ihren Frauen auf dem Heimweg vom Augsburger Christkindlesmarkt, als sie am Königsplatz mit einer Gruppe von sieben Jugendlichen in Streit gerieten. Nach einem Wortwechsel kam es zu Schubsereien, der Streit eskalierte, der damals 17-Jährige schlug dem 49-Jährigen gegen den Kopf. Das Opfer stürzte zu Boden. Auch sein Begleiter wurde attackiert und ins Gesicht geschlagen, die beiden Ehefrauen bleiben unverletzt. Ein Notarzt versucht vergeblich, den Feuerwehrmann wieder zu beleben.
In den Tagen danach kam es in Augsburg zu einer Welle von Hass und Hetze. Der damalige Oberbürgermeister Kurt Griebl sagte, eine solche Hasserfüllte Atmosphäre habe er noch nie in Augsburg gespürt. Die Jugendlichen wurden als marodierende Horde von Migranten dargestellt, die unterwegs waren um Leute zu prügeln – wie das Landgericht Augsburg im Laufe des Prozesses klarstellte, waren dies falsche Beschuldigungen.
Die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg hatte im November 2020 nach sieben Prozesstagen und mehr als 40 Tagen das Urteil gesprochen. Für die beiden Mitangeklagten im Alter von 18 und 20 Jahren gab es Bewährungsstrafen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil wurde nun zurückgewiesen.
Geschrieben von: Redaktion