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Was heute noch gilt, kann morgen schon Schnee von gestern sein: Die Coronasituation an beliebten Reisedestinationen ändert sich ständig. Dementsprechend groß ist die Verunsicherung bei den Urlaubern. „Aktuelle Informationen und Beratung schon bei der Urlaubsbuchung sind in diesem Jahr wichtiger denn je“, sagt Miriam Hördegen, Tourismusexpertin des ADAC Südbayern.
Beispiel Spanien: Am 11. Juli wurde das beliebte Urlaubsland wieder als Risikogebiet eingestuft, seit Dienstag zum Hochinzidenzgebiet, genauso wie die Niederlande. Was also tun, wenn ich eine Reise auf die iberische Halbinsel gebucht habe? „Bei Pauschalreisen sollte man sich an den Reiseveranstalter wenden. Die Anbieter reagieren mittlerweile sehr kulant und ermöglichen beispielsweise die kostenlose Umbuchung an ein alternatives Reiseziel oder bieten eine Terminverschiebung an“, so die Empfehlung von Miriam Hördegen.
Noch ein Tipp: Wer in ein Risiko- oder Hochinzidenzgebiet reist, sollte zuvor eine Liste mit wichtigen Rufnummern, E-Mail-Adressen, den Ansprechpartnern und Zeiten der Erreichbarkeit vorbereiten. Prinzipiell unterscheidet das Robert-Koch-Institut je nach Inzidenz in diese drei Kategorien:
Aktuell gelten laut Auswärtigem Amt diese beliebten Reiseländer als Risikogebiete:
Das sind die Hochinzidenzgebiete (nur Europa)
Was tun, wenn die Einstufung beispielsweise vom Risiko- zum Hochinzidenzgebiet während des Aufenthalts an der Urlaubsdestination stattfindet? „In der Regel gilt eine Karenzzeit von 48 Stunden, bis die Höherstufung und die damit verbundenen Regeln für die Rückreise greifen“, weiß Hördegen. Von einer panikartigen Abreise, um die Bestimmungen zu umgehen, rät sie allerdings ab. „Das führt nur zu Menschenansammlungen am Flughafen, die es ja zu verhindern gilt. Außerdem sind die Flugkapazitäten schnell erschöpft und die Ticketpreise explodieren, wie im Fall von Portugal Ende Juni“, erklärt sie. Stattdessen empfiehlt die Reiseexpertin, sich bei einer Pauschalreise mit dem jeweiligen Anbieter in Verbindung zu setzen. Denn er ist für eine geordnete Abreise verantwortlich. Individualreisende hingegen haben schlechtere Karten: Sie müssen sich selbst um die Heimkehr kümmern.
Steigende Inzidenzen alleine reichen nicht aus, dass man kostenlos stornieren kann, ebensowenig die subjektive Angst, sich zu infizieren oder die Einstufung zum Risikogebiet. Erst, wenn „außergewöhnliche Umstände auftreten, die eine Reise erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen“. Eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes trifft dabei zu.
Wichtiger Hinweis: Im Fall eines positiven Coronatests am Urlaubsort muss man sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Die Mehrkosten für den Hotelaufenthalt und die Flugumbuchung muss der Reisende selbst tragen. Für diesen Fall hat der ADAC sein Leistungsangebot ausgeweitet: Für Plus- und Premium-Mitglieder übernimmt der Club zusätzlich anfallende Übernachtungs- und Heimreisekosten bis zu 500 Euro pro Person, sollte von den Behörden eine corona-bedingte Quarantäne angeordnet werden.
Erleichterung durch digitalen Impfpass
Egal, ob am Flughafen, bei einer Grenzkontrolle oder im Urlaub: Mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App hat man seinen digitalen Impfausweis immer dabei. Dazu eine der Apps auf dem Handy installieren und den Barcode scannen, den man bei der Impfung in Arztpraxen oder Impfzentren erhalten hat. Nachträglich kann der Barcode beispielsweise in Apotheken erzeugt werden. Eine Übersicht über teilnehmende Apotheken gibt es auf mein-apothekenmanager.de. Nötig dazu sind der gelbe Impfausweis sowie der Personalausweis. Unabhängig davon behält das gelbe Dokument nach wie vor seine Gültigkeit.
Ende vergangener Woche wurden die Barcodes wegen einer Sicherheitslücke nicht mehr ausgestellt. Dieser Fehler ist jetzt behoben und die Apotheken gehen nach und nach wieder zur Digitalisierung ans Netz.
Stau und Behinderungen auf bayerischen Ferienrouten
Aufgrund der Verunsicherung auf Auslandsreisen boomt der Inlandstourismus: Die Nord- und Ostsee liegen im Trend, begehrt ist vor allem auch Autourlaub in Bayern . „Das wird sich auf den Autobahnen im Großraum München sowie auf den Zufahrtsstraßen in die Naherholungsgebiete deutlich bemerkbar machen“, sagt Alexander Kreipl, Verkehrsexperte des ADAC Südbayern. Mit Staus und zähfließendem Verkehr rechnet er für das kommende Wochenende bereits ab Freitagnachmittag, stocken wird es auch am darauffolgenden Wochenende, wenn die zweite Reisewelle aus Bayern und Baden-Württemberg losrollt.
Gleichzeitig setzt auch der Rückreiseverkehr ein, da die Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern sowie Schleswig-Holstein am 31. Juli bereits enden. Berlin, Brandenburg und Hamburg ziehen in der ersten Augustwoche nach.
Eng könnte es Richtung Süden auch am ersten Septemberwochenende nochmals zugehen. „Dann nämlich ist die Hochsaison in vielen Urlaubsregionen vorbei und die bayerischen Autourlauber nutzen die günstigeren Preise sowie das größere Angebot in den beiden noch verbleibenden Ferienwochen“, beobachtet Kreipl den Trend der vergangenen Jahre.
Die Staustrecken im Einzelnen:
Auch Baustellen bremsen die Urlauber aus, hier die betroffenen Abschnitte:
Österreich verlangt bei der Einreise einen negativen PCR- (max. 72 Stunden alt) oder Corona-Schnellest (max. 48 Stunden). Genesene oder Geimpfte benötigen keinen negativen Test. Dies gilt auch für den „kleinen Grenzverkehr“ bei Kurzaufenthalten von unter 24 Stunden sowie für die Hotellerie und Gastronomie. Als geimpft gilt man in Österreich bereits, wenn die erste Dosis mindestens 22 Tage zurückliegt. Aber: Ab dem 15. August soll sich das ändern. Dann gilt man erst bei vollständiger Immunisierung als geimpft. Aufgrund der Kontrollen müssen Autofahrer mit Staus und längeren Wartezeiten an den Grenzübergängen rechnen.
Bei der Wiedereinreise nach Bayern finden stichprobenartige Kontrollen statt. Derzeit sind weder eine digitale Einreiseanmeldung noch Quarantäne oder Corona-Tests beim Grenzübertritt vorgeschrieben.
Sperren entlang der Tauernautobahn
In Salzburg rechnet man über den ganzen Sommer wieder mit starkem Urlauberreiseverkehr. Deshalb wurden erneut Maßnahmen gegen den Stauausweichverkehr von der Tauernautobahn (A10) getroffen. Wichtig dabei: Abfahrts- und Durchfahrtsverbote gelten nur für den Transitverkehr. Innerösterreichischer Ziel- und Quellverkehr ist von den Verordnungen nicht betroffen.
Für den Transitverkehr werden folgende Abfahrten an der Tauernautobahn jeweils samstags und sonntags von 06:00 bis 20:00 Uhr gesperrt: Zederhaus, Pfarrwerfen-Werfen, Knoten Pongau, Lammertal-Hüttau, Eben im Pongau, Golling-Abtenau, Kuchl, Puch-Urstein, Hallein.
Durchfahrtssperren gelten ab Freitagfrüh bis Sonntagabend jeweils zwischen 6:00 und 20:00 Uhr an neuralgischen Verbindungen der Gemeinden Anif, Elsbethen, Grödig, Großgmain und Wals-Siezenheim.
Von 2. bis 8. August ist wegen Bauarbeiten kein Gütertransport auf der Schiene über den Brenner möglich. In dem Zeitraum ist von daher vermehrt mit Lkw-Verkehr auf der Brennerautobahn (A12) zu rechnen.
Geschrieben von: Redaktion