AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Panorama

Achtung bei der Entsorgung von durch Öl verunreinigtes Wasser!

today4. Juni 2024 34

Hintergrund
share close
AD

Nach dem Hochwasser sind viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, wie sie sich bei einem Wasserschaden im Keller verhalten sollen. Darf man das Wasser selber abpumpen? Und wenn die Heizungsanlage augenscheinlich unbeschädigt ist, kann man diese einfach wieder in Betrieb nehmen? Das Landratsamt Unterallgäu und die Regierung von Schwaben haben wichtige Hinweise zusammengestellt.

Sauberes Wasser ohne Ölverunreinigung:

  • Beurteilung: Wenn keine Ölschlieren auf der Wasseroberfläche sichtbar sind, gilt das Wasser als sauber.
  • Abpumpen:
    • Es wird empfohlen, das Wasser erst abzupumpen, nachdem das Hochwasser abgeflossen ist und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist.
    • Dies ist wichtig, um Gefahren durch Auftrieb und Wasserdruck zu vermeiden.

Ölverunreinigtes Wasser:

  • Erkennen und Handeln:
    • Wenn das Wasser durch Mineralöl verunreinigt ist, z.B. durch beschädigte oder aufgeschwommene Öltanks, muss das Öl-Wasser-Gemisch fachgerecht entfernt werden.
    • Informieren Sie die örtlichen Einsatzkräfte, die über spezielle Pumpen zur Aufnahme des Gemischs verfügen und eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherstellen können.
    • Bei größeren Unwetter- oder Überflutungsereignissen wird meist eine zentrale Ölbeseitigung organisiert, sodass eine eigenständige Beauftragung eines Entsorgungsbetriebs in der Regel nicht notwendig ist.

Einsatz von Ölbindemitteln oder Reinigungsmitteln:

  • Nicht empfehlenswert:
    • Der Einsatz von Ölbindemitteln oder Reinigungsmitteln wird nicht empfohlen.
    • Diese Mittel erschweren das Abpumpen und die Separation des Öls in einer Separationsanlage.
    • Nach Verwendung dieser Mittel muss das gesamte Öl-Wasser-Gemisch kostenintensiv entsorgt werden.

Heizungsanlage:

  • Überprüfung vor Wiederinbetriebnahme:
    • Auch wenn die Heizungsanlage und/oder der Öltank augenscheinlich unbeschädigt sind, sollte die Anlage vor der Wiederinbetriebnahme von einem Fachbetrieb überprüft werden.
    • Dies gilt auch für alle betroffenen elektrischen Geräte, die von Experten durchgecheckt werden sollten.

Stromversorgung:

  • Sicherheitsmaßnahmen:
    • In überschwemmten und ausgepumpten Gebäuden sowie in sonstigen feuchten Räumen darf der Strom nicht einfach wieder eingeschaltet werden.
    • Es besteht eine erhebliche Gefahr von Stromschlägen und Kurzschlüssen.
    • Falls ein Hausanschluss oder Zählerschrank unter Wasser stand, muss vor der Wiederinbetriebnahme der Anlage eine Überprüfung der Hausinstallation durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.

Fußbodenbeläge und Wandverkleidungen:

  • Kontrolle und Trocknung:
    • Bodenbeläge und Wandverkleidungen sollten zur Kontrolle entfernt oder geöffnet werden, um zu prüfen, ob sich dahinter noch Wasser befindet.
    • Betroffene Bereiche sollten so schnell wie möglich getrocknet werden, um Bauschäden oder Schimmelpilzbildung zu vermeiden.

Garten:

  • Gemüse aus überschwemmten Bereichen:
    • Gemüse aus überschwemmten Bereichen sollte nicht verzehrt werden.
    • Bei gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Flächen bieten die örtlichen Behörden Beratungen an.
  • Wiederbepflanzung:
    • Der Garten kann wieder bepflanzt werden, sobald kein Ölgeruch mehr wahrzunehmen ist.
    • In der Regel dringen nur geringe Ölmengen in die oberste Bodenschicht ein, die meist selbst abgebaut werden und keine dauerhafte Nutzungseinschränkung verursachen.
  • Stark belasteter Boden:
    • Ist der Boden erkennbar mit Öl getränkt oder mit einer dicken Ölschlammschicht bedeckt, sollte man sich mit dem Landratsamt oder dem Amt für Landwirtschaft abstimmen, um den belasteten Boden abzutragen und fachgerecht zu entsorgen.

Viele weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamts zu finden unter www.unterallgaeu.de/hochwasserschutz

AD

Geschrieben von: Anton Bier

Rate it
AD
AD
AD
AD
0%